Griechische Landschildkröte wg. Umzug kostenlos abzugeben
Wegen Umzugs möchten/müssen wir unsere Griech. Landschildkröte abgeben. Sie ist 25 Jahre alt, männlich und gesund. Wir haben sie legal vor 25 Jahren in der Wilhelma (Tierpark in Stuttgart) erworben und können das nachweisen. Die Abgabe erfolgt kostenlos und zu folgenden Bedin-gungen:
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1. Der Übernehmende verpflichtet sich, das Tier artgerecht zu halten und für eine ausreichende tierärztliche Betreuung zu sorgen. Weiterhin verpflichtet er sich, Misshandlungen und Quälereien jeglicher Art zu unterlassen und auch durch Dritte nicht zu dulden. Der Übernehmende wird die maßgeblichen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes (nebst erlassenen Rechtsverordnungen) einhalten.
2. Der Übernehmende versichert, dass eine Abgabe des Tieres an Tierhändler oder für Tierversuche oder an ein Tierheim nicht erfolgt.
3. Der Übernehmende informiert den Verkäufer über etwaige Umzüge, das Abgeben und das Ableben des Tieres im Zeitraum den ersten beiden Jahren nach Übernahme.
4. Der Käufer gestattet dem Verkäufer, dass dieser sich (nach vorheriger Abstimmung) von der
artgerechten Haltung des Tieres überzeugen kann.
5. Der Veräußerer versichert, dass ihm keinerlei verborgene Krankheiten oder Mängel zum Übergabetermin bekannt sind. Dem Übernehmenden wird gestattet, das Tier vor Übergabe zu besichtigen und sich von der vorstehenden Versicherung des Veräußerers zu überzeugen.
6. Der Übernehmende verzichtet auf die Geltendmachung von Mängelansprüchen.
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