admin
04.01.2008, 00:49
Hallo Alle!
Vor wenigen Wochen wurde im Natinalrat eine Novelle des Tierschutzgesetzes beschlossen, die nicht nur uns Terrarianer sondern sehr viele Haustierhalter betrifft.
http://www.parlament.gv.at/pls/portal/docs/page/PG/DE/XXIII/BNR/BNR_00128/fname_094551.pdf
1.) Meldepflicht JEDER Zucht (auch nicht gewerblich!) §31 Abs 4
14. § 31 Abs. 4 lautet:
„(4) Die Haltung von Tieren zum Zwecke der Zucht und des Verkaufs, ausgenommen von in § 24 Abs. 1 Z 1 genannten Tieren im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft oder Tieren in Zoos oder Tieren in Zoofachhandlungen, ist vom Halter der Behörde vor Aufnahme der Tätigkeit zu melden. Die Anzeige hat den Namen und die Anschrift des Halters, die Art und Höchstzahl der gehaltenen Tiere, den Ort der Haltung zu enthalten. Nähere Bestimmungen sowie Ausnahmen von der Meldepflicht sind durch Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, Familie und Jugend zu regeln. Die Tierhaltung und das Vorliegen ausreichender Haltungsbedingungen für die Zucht oder den Verkauf sind innerhalb von sechs Monaten nach erfolgter Meldung zu kontrollieren.“
Dies bedeutet, daß man erstmal auf die Verordnung des BMGJ warten muß um genau erachten zu können, welche Auswirkungen dies auf die Tierhalter haben wird, da in dieser Verordnung die Details zu regeln sein werden.
Diese Bestimmung tritt in Kraft sobald es die dazugehörige Verordnung vom BMGJ gibt, spätestens aber am 31.Juli 2008
Da jeder Reptilienbesitzer seine Tiere bis dato schon melden musste, stellt dies keine weißgottwieschlimme Verschlechterung des Status Quo dar, jetzt kommen aber zusätzlich alle Hunde, Katzen, HAmster, Meerschweinchen, Mäuse etc. Züchter zum Handkuss und ich frage mich wieviel an zusätzlicher Bürokratie den Tierhaltern und Amtstierärzten noch aufgehalst wird.
Es wäre vom BMGJ auch zu überlegen, ob nicht Reptilien und andere Terrarientiere von der Bestimmung ausgenommen werden, da diese bis jetzt auch schon laut §25 TSchG zu melden waren und es sehr fraglich ist, was es bringen soll jetzt die Haltung und die Zucht derselben Tiere extra (?) melden zu müssen.
2.) §8a (2) neu Ein ganz spannender Paragraph.
(2) Das öffentliche Feilbieten von Tieren ist nur im Rahmen einer gemäß § 31 Abs. 1 genehmigten gewerblichen Haltung oder durch gemäß § 31 Abs. 4 gemeldete Züchter gestattet.“
Laut Parlamentsmaterialien gedacht um den Internetverkauf von Hunden und Katzen zu verbieten - (und in der Begutachtungsfassung des Gesetzes nicht enthalten) stellt sich die Frage wer diesen Paragraphen wirklich wie auslegen und anwenden wird.
Denn es wurden hier viele Dinge (meiner juristisch laienhaften Meinung nach) gar nicht berücksichtigt und möglicherweise wurde wieder mal das Kind mit dem Bad ausgeschüttet, wenn das Gesetz überhaupt jemals zur Anwendung kommen sollte.
Denn in dieser Formulierung sehe ich nicht nur Internetinserate sondern auch sämtliche Zeitungsanzeigen und vermutlich jedes Anbieten von Abgabetieren durch Tierheime im Tierheim selbst oder in Zeitschriften und Fernsehen davon betroffen (?)
Dies wäre ja nun nicht wirklich im Sinne des Tierschutz(gesetz)es.
Aber es werden sich juritisch versiertere sicher darüber noch Gedanken machen.
Mal ganz abgesehen davon, wie sowas kontrolliert und exkutiert werden soll, ist es sicher spannend wie sich der Gesetzgeber vorgestellt hat, Anzeigen im Internet zu reglemetieren, da ja keinen Staats- oder Ländergrenzen unterworfen ist.
Der Einbringer des Antrags im Parlament (Tierschutzsprecher einer der Regierungsparteien) hat mir leider seit mehreren Wochen bis heute keinerlei Antwort auf meine diesbezüglichen Fragen zukommen lassen.
Vor wenigen Wochen wurde im Natinalrat eine Novelle des Tierschutzgesetzes beschlossen, die nicht nur uns Terrarianer sondern sehr viele Haustierhalter betrifft.
http://www.parlament.gv.at/pls/portal/docs/page/PG/DE/XXIII/BNR/BNR_00128/fname_094551.pdf
1.) Meldepflicht JEDER Zucht (auch nicht gewerblich!) §31 Abs 4
14. § 31 Abs. 4 lautet:
„(4) Die Haltung von Tieren zum Zwecke der Zucht und des Verkaufs, ausgenommen von in § 24 Abs. 1 Z 1 genannten Tieren im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft oder Tieren in Zoos oder Tieren in Zoofachhandlungen, ist vom Halter der Behörde vor Aufnahme der Tätigkeit zu melden. Die Anzeige hat den Namen und die Anschrift des Halters, die Art und Höchstzahl der gehaltenen Tiere, den Ort der Haltung zu enthalten. Nähere Bestimmungen sowie Ausnahmen von der Meldepflicht sind durch Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, Familie und Jugend zu regeln. Die Tierhaltung und das Vorliegen ausreichender Haltungsbedingungen für die Zucht oder den Verkauf sind innerhalb von sechs Monaten nach erfolgter Meldung zu kontrollieren.“
Dies bedeutet, daß man erstmal auf die Verordnung des BMGJ warten muß um genau erachten zu können, welche Auswirkungen dies auf die Tierhalter haben wird, da in dieser Verordnung die Details zu regeln sein werden.
Diese Bestimmung tritt in Kraft sobald es die dazugehörige Verordnung vom BMGJ gibt, spätestens aber am 31.Juli 2008
Da jeder Reptilienbesitzer seine Tiere bis dato schon melden musste, stellt dies keine weißgottwieschlimme Verschlechterung des Status Quo dar, jetzt kommen aber zusätzlich alle Hunde, Katzen, HAmster, Meerschweinchen, Mäuse etc. Züchter zum Handkuss und ich frage mich wieviel an zusätzlicher Bürokratie den Tierhaltern und Amtstierärzten noch aufgehalst wird.
Es wäre vom BMGJ auch zu überlegen, ob nicht Reptilien und andere Terrarientiere von der Bestimmung ausgenommen werden, da diese bis jetzt auch schon laut §25 TSchG zu melden waren und es sehr fraglich ist, was es bringen soll jetzt die Haltung und die Zucht derselben Tiere extra (?) melden zu müssen.
2.) §8a (2) neu Ein ganz spannender Paragraph.
(2) Das öffentliche Feilbieten von Tieren ist nur im Rahmen einer gemäß § 31 Abs. 1 genehmigten gewerblichen Haltung oder durch gemäß § 31 Abs. 4 gemeldete Züchter gestattet.“
Laut Parlamentsmaterialien gedacht um den Internetverkauf von Hunden und Katzen zu verbieten - (und in der Begutachtungsfassung des Gesetzes nicht enthalten) stellt sich die Frage wer diesen Paragraphen wirklich wie auslegen und anwenden wird.
Denn es wurden hier viele Dinge (meiner juristisch laienhaften Meinung nach) gar nicht berücksichtigt und möglicherweise wurde wieder mal das Kind mit dem Bad ausgeschüttet, wenn das Gesetz überhaupt jemals zur Anwendung kommen sollte.
Denn in dieser Formulierung sehe ich nicht nur Internetinserate sondern auch sämtliche Zeitungsanzeigen und vermutlich jedes Anbieten von Abgabetieren durch Tierheime im Tierheim selbst oder in Zeitschriften und Fernsehen davon betroffen (?)
Dies wäre ja nun nicht wirklich im Sinne des Tierschutz(gesetz)es.
Aber es werden sich juritisch versiertere sicher darüber noch Gedanken machen.
Mal ganz abgesehen davon, wie sowas kontrolliert und exkutiert werden soll, ist es sicher spannend wie sich der Gesetzgeber vorgestellt hat, Anzeigen im Internet zu reglemetieren, da ja keinen Staats- oder Ländergrenzen unterworfen ist.
Der Einbringer des Antrags im Parlament (Tierschutzsprecher einer der Regierungsparteien) hat mir leider seit mehreren Wochen bis heute keinerlei Antwort auf meine diesbezüglichen Fragen zukommen lassen.