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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hab die behördliche Kontrolle hinter mir.


ciliatus
13.07.2005, 12:20
Hallo zusammen.

Nach dem neuen Tierschutzgesetz in Österreich, das seit 1.1.2005 in Kraft getreten ist, müssen sämtliche Reptilien die man als Privatmann/Frau hält, der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft(Amtstierarzt) gemeldet werden. Ich habe dies Anfang November 04, in einfacher Form (lateinischer Name, deutscher Name, Anzahl, Geschlecht und Herkunft) gemeldet.
Am 3ten Juni 05 bekam ich ein Schreiben der Bezirkshauptmannschaft, dass am 11. Juli 05, zwischen 15:00 und 16:00 Uhr, eine Kontrolle meiner Tierhaltung, durch den Amtstierarzt und Amtssachverständigen der Niederösterreichischen Landesregierung, stattfindet.

Am 11. Juli um 15:30 war es dann so weit, vor meiner Tür standen der Amtstierarzt, und ein Herr und eine Dame vom Land. Ich führte sie durch meine Terrarienanlagen, sagte ihnen welche Tiere sich darin befinden. Von allen Terrarien wurden die Aussenmasse genommen, die Ausstattung aufgeschrieben (Rückwand, Beleuchtung, Kletteräste, Pflanzen, Thermo/Hygrometer samt Temperatur und LF Daten, Trinkbehältnisse, Versteckmöglichkeiten usw) und die Tiere soweit möglich von aussen begutachtet. Ich musste die Tiere also nicht gewaltsam aus dem Terrarium ziehen um sie vorzuführen.
Es folgten noch Fragen, wie ich zb Eier inkubiere, und was mit den Jungtieren passiert, wenn sie mal grösser sind.
Alles in allem waren sowohl der Tierarzt als auch die Beamten sehr freundlich und interessiert an den Tieren.

Ich war einigermassen positiv überrascht. Ich konnte alle Fragen bezüglich der neuen Gesetzgebung, die mir am Herzen lagen stellen und sie wurden beantwortet.

Eine Überraschung dabei war nur, dass sowohl Tierarzt als auch Sachverständige meinten, dass ich für sämtliche Tiere (egal welcher Schutzstatus, also WA I, WA II, Anhang A, Anhang B, C, D, also auch nicht geschützte Tiere) einen Herkunftsnachweis, und bei allen meinen Nachzuchten die ich abgebe, belegen können muss, an wen sie gingen. Bisher dachte ich, das dies nur für geschützte Arten notwendig ist.

Ich hoffe mein kleiner Bericht hilft anderen Haltern aus Österreich.

lg

Ingo

chamaeleonfan
13.07.2005, 18:34
Hi Ciliatus /forum/images/graemlins/grin.gif!

Muss man denn in Österreich jetzt auch Bartagamen melden? Ist das in ganz Österreich so?

lg mario

13.07.2005, 18:39
Hi Ingo

Also wie ich mein Tierchen beim Mag. in Wien angemeldet habe, war das alles ganz anders. Ich hab ein schreiben hingelegt wo drinnen steht welche Tiere was reinkommen und wie gross das Terrarium ist. Eine Woche später hab ich dich Nachricht bekommen das ich die Haltungspapiere abhohlen kann. Ich zahlte die Bearbeitungsgebühren und das war es.
Mfg
Greeny

ciliatus
14.07.2005, 00:06
Hi Mario,

ja man muss alle Reptilien melden, auch Bartagamen.

@Greeny

tja, bei uns kontrollieren sie die Haltung vor Ort, ehe ich es vergesse, ich musste auch 13€ zahlen. =)

lg

Ingo

imported_admin
20.07.2005, 02:15
</font><blockquote><font class="small">Antwort auf:</font><hr />
Eine Überraschung dabei war nur, dass sowohl Tierarzt als auch Sachverständige meinten, dass ich für sämtliche Tiere (egal welcher Schutzstatus, also WA I, WA II, Anhang A, Anhang B, C, D, also auch nicht geschützte Tiere) einen Herkunftsnachweis, und bei allen meinen Nachzuchten die ich abgebe, belegen können muss, an wen sie gingen. Bisher dachte ich, das dies nur für geschützte Arten notwendig ist.

[/ QUOTE ]

Das scheint aber eine Privatmeinung der Behördenvertreter zu sein, denn ich habe beim besten Willen in meinem ganzen Leben trotz vielfältigem Kontakt zu diversen Behörden noch nie eine derartige Bestimmung gesehen und auch von keiner derartigen gehört, daß der Verkäufer solche Aufzeichnungen führen muss.

Der Käufer/Halter geschützer Tiere muss hingegen schon die Herkunft nachweisen können, abgesehen von WA I gibt es hier in Ö aber keine mir bekannte Formvorschrift.

Schick mir mal ein privates Email mit den Namen der jeweiligen Amtsvertreter, damit ich eruieren kann was die gemeint haben knnten.

Hedonist
25.07.2005, 10:46
</font><blockquote><font class="small">Antwort auf:</font><hr />
Hi Ingo

Also wie ich mein Tierchen beim Mag. in Wien angemeldet habe, war das alles ganz anders. Ich hab ein schreiben hingelegt wo drinnen steht welche Tiere was reinkommen und wie gross das Terrarium ist. Eine Woche später hab ich dich Nachricht bekommen das ich die Haltungspapiere abhohlen kann. Ich zahlte die Bearbeitungsgebühren und das war es.
Mfg
Greeny

[/ QUOTE ]

Nabend!

Frage: Was für Bearbeitungsgebühren? Als ich noch im Februar/März per Mail mit einer Dame (glaub sie hieß Frau Glaser) vom Wiener Veteriäramt bezüglich der Meldung von Reptilien gesprochen habe, hat die mir noch geschrieben, dass es nur eine Meldepflicht ist und somit keine Gebühren anfallen. Wortlaut war zwar "fachspezifischer" aber auf "gut deutsch" hats das bedeutet. Die hat mir gesagt ich soll einfach eine formlose E-Mail an die offizielle E-Mail-Adresse vom Vet.-Amt schicken mit "Was für ein Tier halte ich? - Wieviele davon? Und wer ICH bin und wo ich wohne?" und somit wäre die Anmeldung fertig.

Wie hoch war denn die Gebühr und wofür genau (also welches Tier)?

LG

Markus

imported_admin
25.07.2005, 14:18
Ganz leicht erklärt:
1. Fall war in NÖ
2. Fall war in Wien

Wir sind hier in Österreich und das TSchG wurde so konstruiert, daß jedes Bundesland und jede Bezirksbehörde das Gesetz und dessen Vorlagen nach besten Wissen und Gewissen auslegen muss, weil es SEHR VIELE Punkte gibt, die völlig unklar und bisweilen sogar unsinnig sind , und jetzt muss die Vollzugsbehörde aufgrund dessen das Gesetz vollziehen weil es ihre Pflicht ist. Und dem Bürger Rede und Antwort bezüglich Regelungen die sie selbst nicht begreifen kann die aber so im Gesetz stehen

Anfragen von Vollzugsbehörden, Amtstierärzten und betroffenen Bürgern über Details der Durchführung werden vom für das Gesetz und dessen Verordnungen verantwortlichen Ministerium gleich mal GARNICHT beantwortet oder es heisst:"Das steht ja eh im Gesetz" .

Den Rest muss sich dann jede Bezirksbehörse selbst zusammenreimen (oder im besten Fall eine Landesbehörde) und genau so kommt es, daß man zwar Reptilien in ganz Österreich melden muss, dies aber in jedem Bundesland komplett anders gehandhabt wird.

Und die aufgezählten Beispiele sind noch harmlos . . . .

Eines von vielen Schmankerln:
Laut Gesetz muss jeder private Schlangenhalter seine Futtermäuse laut 2. Tierhaltungsverordnung halten (80x30cm für 1 Paar) weil die Futtermaus Haltungsausnahme nur für GEWERBLICHE Halter gilt....

Hedonist
26.07.2005, 07:58
Ja aber BEIDE mussten ja angeblich was zahlen /forum/images/graemlins/smile.gif

Ich hab aber eh sicherheitshalber gleich nach meinem Post hier wieder eine Mail ans Vet-Amt geschickt mit der Frage ob jetzt doch Gebühren zu zahlen sind weil jemand in einem Fachforum diesbezüglich etwas geschrieben hat (ich schätz ich geh denen mittlerweile scho auf die Nerven mit meinen Anfragen /forum/images/graemlins/laugh.gif) und hab folgendes (eben wieder von Fr. Mag. Glaser) als Antwort erhalten:

"Von einer Gebühr für die Meldung von Wildtieren im Sinne des Bundestierschutzgesetzes in Wien höre ich zum ersten Mal. (Mir wurde schon von einer kleinen Gemeinde in Oberösterreich berichtet, welche einen Wildtierhalter dafür zahlen ließ - Rechtsgrundlage sehr fraglich).
Entweder bezieht sich der Tierhalter auf die Bewilligungspflicht, welche bis 31.12.2004 in Wien gültig war, oder auf die Ausstellung von Artenschutzpapieren ?!
Derzeit kann ich Ihnen nach meinem Informationsstand nur wiederholen, dass für Meldungen von Wildtieren keine Gebühr anfällt - ob in der Zukunft jemand auf die Idee kommt, so etwas einzuführen, kann ich nicht sagen.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Glaser"

Dementsprechend würd mich halt interessieren wann Robert/Greendevil was für ein Tier beim Vet.-Amt gemeldet hat und wofür die Bearbeitungsgebühr nun tatsächlich war?

Jedenfalls steht bei mir die Anmeldung Ende nächster Woche an. Da ich ja bisher (glaube ich) immer mit Fr. Glaser Kontakt hatte würds mich also jetzt doch wundern, wenn ich plötzlich was zahlen muss. Aber man weiß ja nie bei unseren Behörden. /forum/images/graemlins/laugh.gif

Das mit den Futtermäusen find ich spitze /forum/images/graemlins/smile.gif vor allem ist es ned so, dass zB ein Ferkel (das ja bekanntlich ein WENIG größer ist) eigentlich weniger Platz haben muss (per Gesetz) als so manche kleinbleibende Schlange? Hab mir das nur mal so flüchtig durchgelesen bei den Tieren die mich weniger interessieren aber irgendsowas hab ich in Erinnerung.

Letzte Frage: ist da eigentlich das "Umwelt"ministerium zuständig für die Tierschutzgesetze bzw deren "Korrektur"? Und wenn ja könnte man da nicht irgendwas machen bezüglich "antwortet GAR NICHT"? Weil immerhin haben Beamte in Österreich (zumindest in der Gemeinde Wien - bundesweit schätze ich, ist es ned sonderlich anders) ja AuskunftsPFLICHT solange keine Verschwiegenheitspflicht besteht. Oder gilt das fürn Bund nicht?

Mich würd nämlich mal interessieren wie dann ein Amtstierarzt meine Haltungsbedingungen kontrollieren will bzw mich auf eventuelle Fehler hinweisen wenn mein Tier nicht mal im Anhang 3 der Tierhaltungsverordnung steht. Da kann der ned mal sagen "steht im Gesetz" weils eben NICHT drinsteht /forum/images/graemlins/laugh.gif

LG

Markus

ciliatus
26.07.2005, 18:23
Die Gebühr die ich zahlen musste war 13€ hoch, und ich schätze die wurde für den Aufwand der Kontrolle verrechnet, wobei das sicher nicht mal den Benzinkosten des Sachverständigen aus St. Pölten entspricht. Nur so als Info. Also nicht allzu tragisch, wenns einmal alle paar Jahre ist.

Was Tiere betrifft, die nicht drinnen stehen, würde ich an deiner Stelle Fachliteratur vorbereiten, um komplett überzogenen Mindestterrariengrössen vorbeugen zu können.

lg

Ingo

imported_admin
26.07.2005, 20:42
</font><blockquote><font class="small">Antwort auf:</font><hr />
...vor allem ist es ned so, dass zB ein Ferkel (das ja bekanntlich ein WENIG größer ist) eigentlich weniger Platz haben muss (per Gesetz) als so manche kleinbleibende Schlange?


[/ QUOTE ]


Ganz recht 0,9 m2 für eine Kornnatter ist dieselbe Fläche wie für
3 FERKEL bis je 30 kg die jeweils 0,3m2 benötigen...

also 90 kg Schwein haben dieselben Platzansprüche wie eine wahrlich nicht zu den grössenmässigen Monstern gehörende Kornnatter.

Aber lese dir mal die Bestimmungen der 1. Tierhalteverordnung im Unterschied zu der 2. durch und Dir wird bald etwas auffallen.
Stichwort: Kaninchen in der 1. THV im Vergleich zu Maus in der 2. THV...

</font><blockquote><font class="small">Antwort auf:</font><hr />

Letzte Frage: ist da eigentlich das "Umwelt"ministerium zuständig für die Tierschutzgesetze bzw deren "Korrektur"?

[/ QUOTE ]

Nein das Ministerium für Gesundheit und Frauen -&gt; www.bmgf.gv.at (http://www.bmgf.gv.at)

dem das Veterinäramt _momentan_ zugeordnet ist.
die Zuordnung ändert sich alle paar Jahre auch wenn die zuständigen Beamten seit langer Zeit dieselben sind und hinter denselben schreibtischen sitzen.


</font><blockquote><font class="small">Antwort auf:</font><hr />

Mich würd nämlich mal interessieren wie dann ein Amtstierarzt meine Haltungsbedingungen kontrollieren will bzw mich auf eventuelle Fehler hinweisen wenn mein Tier nicht mal im Anhang 3 der Tierhaltungsverordnung steht. Da kann der ned mal sagen "steht im Gesetz" weils eben NICHT drinsteht


[/ QUOTE ]


Das ist eine äusserst interessante Frage weil in diesem Punkt dem Ministerium auch ein kleiner Fehler unterlaufen ist und der Punkt im Gesetz bzw. VO deswegen nichtig ist (vgl. Kommentar zum Tierschutzgesetz, Lexis Nexis, ARD ORAC Verlag )
Im Gesetz bzw. VO steht nämlich, daß der Tierschutzrat für alle Tiere die nicht angeführt sind aber zu einer bewilligungspflichtigen Ordnung gehören (z.B. Reptilien) der Tierschutzrat Haltungsrichtlinien ausarbeiten soll/muss.

Es wurde nur leider übersehen, daß es GAR keine BEWILLIGUNGSPFLICHTIGEN Tiere mehr gibt sondern nur ANZEIGEpflichtige und damit ist dieser Passus auf GARKEIn Tier anzuwenden.
Ob das gut ist oder nicht und für wen wage ich nicht zu beurteilen - klar ist daß damit wieder eine weitere Unklarheit geschaffen wurde und damit wieder allerlei Stoff für Diskussionen mit Amtstierärzten, Landesbehörden und anderen Behörden bleibt.

Hedonist
27.07.2005, 08:46
So, jetzt mal angenommen ich wäre bissl blond (wär eigentlich oft anzunehmen, wenn ich ned pechschwarze Haare hätt /forum/images/graemlins/laugh.gif) --&gt; hab mir das grad durchgelesen und wenn ich nicht GANZ doof bin sind

115cm² ja 1,15m² oder rechne ich da jetzt falsch?

Und wenn 1,15m² Platzbedarf für EINE MAUS der "Mindestplatzbedarf" ist dann frag ich mich wie die drauf kommen, dass 1 adultes Ch.calyptratus einen Mindesplatzbedarf von 0,4m² hat. Klingt IRGENDWIE ned ganz "geistig gesund" würd ich sagen... (kann mich da aber auch irren ^^).

Und ein Kaninchen braucht 6,5m²?! Hmmmm da frag ich mich wie das so manche Kleinfamilie handhaben will wenn die kleine Susi ihren Stupsi plötzlich artgerecht halten will... vor allem wo so ca. (grob geschätzt) 90 % (?) aller "Wiener Kaninchen" die privat gehalten werden in Käfigen sitzen die nicht mal EINEN m² Grundfläche haben....?

Oder meintest du etwas anderes, dass mir auffallen hätte müssen?

"Kommentar zum Tierschutzgesetz, Lexis Nexis, ARD ORAC Verlag" &lt;-- Meinst du das Buch mit der Nummer ISBN: 3-7007-3098-5? Lesenswert? Bin eigentlich nicht so der "Rechtsexperte" aber wenns verständlich geschrieben ist werd ichs mir eventuell zulegen....

Wo kann ich das denn nachlesen, dass es keine Bewilligungspflichtigen Tiere mehr gibt? Steht das auch im Tierschutzgesetz? (muss gestehen hab mir dahingehend nur die für mich interessanten Sachen durchgelesen und den Rest großteils überflogen...)

Ich mein ich habs so gemacht, dass ich mein Terrarium an die Mindestanforderungen für "1-2 adulte Jemenchamäleons" angepasst habe und es aber nur für 1.0 F.pardalis benutzt wird. Auf die Anfrage ans Vet.Amt hin ob das eh passt hab ich eine ... sagen wir mal so "Das Tier steht nicht drin im Tierschutzgesetz, deshalb kann ich nichts dazu sagen"-Antwort bekommen.
Ansonsten sinds dort immer sehr hilfsbereit. Auf die Frage ob ich für ein Pantherchamäleon einen Herkunftsnachweis benötige hab ich aber auch keine "felsenfeste" Antwort bekommen... auch eher eine Empfehlung (zumindest hab ich das so verstanden damals).

Ich werd jetzt mal ne nette Mail ans Frauen-Ministerium schicken und fragen wanns denn mal wieder was arbeiten und das Tierschutzgesetz bissl aktualisieren /forum/images/graemlins/laugh.gif (natürlich viel netter und höflicher formuliert hehe)

Was ich auch sehr spitze find ist das Zitat von der Rauch-Kalat hier: "Das neue Bundestierschutzgesetz, welches ab 1. Jänner 2005 in Kraft tritt, ist ein modernes Gesetz, um das uns viele Länder in Europa beneiden".

Da frag ich mich in welcher Hinsicht uns da wer beneiden könnte... das einzige was mir als POSITIV bewusst ist sind eben die Mindesanforderungen für "jedes" Tier (die aber wie man sieht oft ein "bisschen" übertrieben sind und eben doch bei weitem nicht "jedes" Tier angeführt ist) und dass Chamäleons und WF auf Börsen verboten sind. Ich hätt zwar gern noch eine Börse in Österreich MIT Chamäleons erlebt aber naja... damit kann ich leben und DAS is definitiv gut für die Tiere.

Kennst du eigentlich eine Stelle an die ich mich bezüglich dem Rechtsstatus eines "Herkunftsnachweises" wenden kann bzw gibts da irgendwo im RIS was, dass ich mir diesbezüglich durchlesen kann um da mal eine KLARE Antwort zu finden? Ein Zoohändler hat mir gesagt - und das hab ich auch von dir hier scho gelesen in einem anderen Thread - dass in der Zoohandlung die Rechnung selbigen darstellt aber wie genau das mit Privat-Verkäufern aussieht weiß ich dahingehend nicht. Vor allem da ich ja in Wien wohne und die Züchterin in Niederösterreich und es ja auch Bundesland-technische Unterschiede gibt soweit ich weiß.

LG

Markus

imported_admin
27.07.2005, 10:46
</font><blockquote><font class="small">Antwort auf:</font><hr />
115cm² ja 1,15m² oder rechne ich da jetzt falsch?

[/ QUOTE ]
doch blond /forum/images/graemlins/grin.gif /forum/images/graemlins/tongue.gif ??

1m 2 = 100 x 100 cm = 10.000 cm2
10 x 10cm = 100 cm2

Also benötigt eine Maus ein bisschen mehr als 10x10cm ABER dies gilt nur für GEWERBLICHE HALTUNG also nicht für private Tierhalter..
Und auch nicht auf Börsen da gelten die anderen Vorschriften /forum/images/graemlins/frown.gif die mit 80x30cm

</font><blockquote><font class="small">Antwort auf:</font><hr />
Und wenn 1,15m² Platzbedarf für EINE MAUS der "Mindestplatzbedarf" ist dann frag ich mich wie die drauf kommen, dass 1 adultes Ch.calyptratus einen Mindesplatzbedarf von 0,4m² hat. Klingt IRGENDWIE ned ganz "geistig gesund" würd ich sagen... (kann mich da aber auch irren ^^).

[/ QUOTE ]

Heut ist nicht dein Tag /forum/images/graemlins/smirk.gif

1-2 adulte C. calyptratus brauchen 0,8 m2 also z.B. 100x80 cm grundfläche und mindestens 1m Höhe.
Siehe 2. THV BGBL 486 Seite 70

</font><blockquote><font class="small">Antwort auf:</font><hr />
"Kommentar zum Tierschutzgesetz, Lexis Nexis, ARD ORAC Verlag" &lt;-- Meinst du das Buch mit der Nummer ISBN: 3-7007-3098-5? Lesenswert?

[/ QUOTE ]
Ja das ist dieses Buch.
Da aber hauptsächlich das Gesetz besprochen wird und weniger die für uns Terrarianer wesentlich wichtigeren Verordnungen und zudem nicht ganz billig - würde ich vorschlagen Du siehst Dir das Buch vor dem Kauf ein wenig an - in den ganzen Juristikbuchhandlungen Wiens etc.


In Bezug auf die Kaninchen meine ich eher die 1. Tierhaltungsverordnung und deren Anlage 9
Ein (Jung)kaninchen von 1,5 - 4 kg benötigt 0,13 m2 ein Paar Futtermäuse in privater Haltung aber 0,24 m2.
Ich denke daß die meisten privat gehaltenen Kaninchen in diese Gewichtsklasse fallen.

ABER die privaten müssen sich ja vielleicht doch wieder an die 2. THV halten wo eben die 0,65 m2 stehen.
Das mit den 6,5m2 ist wieder ein Rechenfehler von Dir 6500cm2 sind nämlich 0,65m2 aber in der 1. THV ist dies abweichend erst für Tiere ab 5,5 Kilo nötig und ich bezweifle stark, daß viele Haushalte solche "Monsterhasen" zuhause halten.
Es könnte hier für den Gesetzgeber eher schwierig werden zu erklären warum ein und dasselbe Tier zweimal mit unterschiedlichen Haltungsbedingungen geregelt ist.
(Standardantwort lautet: Nutztierhaltung ist nicht gleich Privathatung..) aber ob das vor einem Gericht hält ...

Hedonist
27.07.2005, 12:17
Jo is echt ned mein Tag - ned nur mathematisch ^^, aber immerhin hab ichs mir dann schon gedacht, dass meine Rechnung ned stimmt nachdem ich mir die Maße meines Beckens nochmal durch den Kopf gehen hab lassen.


Und um dem ("nicht mein Tag") keinen Abbruch zu geben: was stimmt an dem 0,4m² nicht für ein adultest Tier? Die 2. THV hab ich mir ja durchgelesen, da steht ja die sehr "aussagekräftige" Formulierung "1-2 adulte Tiere 0,8m²" ... und "für jedes weitere 0,4m²".
0,8 : "1-2" (sagen wir halt 2 /forum/images/graemlins/laugh.gif) = 0,4 ? Oder ist heut mein mathematisches Hirn schon KOMPLETT auf Urlaub?

Mein Becken für "0-1 adulte Pantherchamäleons" hat im übrigen (richtig gerechnete) 0,9375 m² /forum/images/graemlins/laugh.gif Also is das doch mal ok würd ich sagen - das mit den 0,4 war ja nur ein rechnerisches Beispiel.


Hmmm naja da les ichs mir echt nur in der Buchhandlung durch weil mich halt hauptsächlich Chamäleons interessieren und eher weniger Hasen und Co /forum/images/graemlins/smile.gif

Hab vorhin mal eine Anfrage ans BM für Frauen geschickt in der [Optimismus-Mode auf 150 % on] Hoffnung, dass es was bringt [Optimismus-Mode off]. Paar Fragen gestellt wann denn nun wieder was gemacht/ergänzt/geändert wird, wo ich was finde das in der THV ned drin steht usw.

Bezüglich dem "2 Verordnungen für 1 Tier" --&gt; steht da tatsächlich NIRGENDS so ein typischer Satz alà "Diese Verordnung hebt die Verordnung vom ... auf" oder "Ergänzend ist in Absatz ... Artikel ... § ... _ist nicht auf Privathalter zu beziehen_ beizufügen" ? So wirds ja oft gemacht... wird ein Erlass rausgebracht wo zig Änderungen eines vorigen Erlasses drin stehen und du kannst dir alles selbst zusammensuchen und -reimen.... /forum/images/graemlins/frown.gif

ciliatus
12.08.2005, 20:11
Ok, es gibt Neuigkeiten, nicht gerade positiver Natur. Erstens habe ich einen weiteren Erlagschein der BH Erhalten, samt einem "Gutachten". Ich habe weitere 44.30€ Euro zu zahlen. Kommissionsgebühren für 4 Stunden Arbeitszeit 2er Amtsorgane(LOL?) in der Höhe von 37,80€ plus 6.50€ Verwaltungsabgaben.

In dem Gutachten sind sie zu dem Schluss gekommen, dass mein Froschlurch (Phyllomedusa bicolor) mit 10cm Körperlänge in die Kategorie 8 Fällt, was bedeuted, dass 2 dieser stark territorialen(huh?) Frösche bis zu einer Kopfrumpflänge von 25!!cm auf einer Mindestfläche von 1m² und bei einer Höhe von nur 70cm!!! gehalten werden sollen. SIC!!!!!! Korallenfinger die sogar ein wenig grösser als mein P. bicolor sind, fallen jedoch in Kategorie 4, 0,16m²(lol winzig) bei einer Höhe von 60cm(rofl?). Ich halte meinen Riesenmakifrosch in einem Terrarium mit den Massen 70cmx60cmx120cm (LxBxH), also 3mal die min. Grundfläche für Korallenfinger und 2 mal so hoch, aber das reicht ihnen nicht, ich muss die Haltung binnen eines halben Jahres ändern.
Die nächste Vorschrift hab ich bezüglich meiner Kronengeckos bekommen. Meine 1,3er Zuchtgruppe wird in einem zu kleinen Terrarium gehalten. Es hat die Masse 50cmx50cmx100cm (LxBxH), nur das reicht ihnen nicht. Da für Kronengeckos keine Haltungsempfehlungen im neuen Tierschutzgesetz vorhanden sind, gelten die Vorschriften für Phelsuma madagascariensis grandis, die immerhin 10cm länger werden als meine 20cm langen Kronengeckos. Und zudem sind Taggeckos etwas aktiver als meine gemächlichen Kronengeckos. Ich halte meine ARBORALEN Kronengeckos in einem 100cm hohen Terrarium (das ist 20cm mehr als die Mindesthöhe für P.m.grandis die 10cm länger werden) und die reiten auf einer absurden Mindestgrundfläche rum, die sie in keinster Weise begründen können. Wenn sie mir jetzt noch erklären wie ich es anstelle dass meine Kronengeckos in einem 180cmx50cmx100cm (LxBxH) nicht verhungern.....

Conclusio: Meldet eure Viecher bloss nicht.

lg

Ingo

imported_admin
13.08.2005, 18:02
</font><blockquote><font class="small">Antwort auf:</font><hr />
Da für Kronengeckos keine Haltungsempfehlungen im neuen Tierschutzgesetz vorhanden sind, gelten die Vorschriften für Phelsuma madagascariensis grandis

[/ QUOTE ]

Ach ja??
Biitte das Amtsorgan mal das zu begründen.
(Schriftlich!)

Fordere die Behörde auch gleich auf aufgrund welcher regelung es zulässig ist für nicht gelistete Tiere einfach die Bestimmungen von komplett anderen gelisteten Tieren zu übernehmen und führe die gründe auf warum dies nicht nur formal sondern auch fachlich vollkommen unhaltbar ist.

ciliatus
16.08.2005, 16:07
Ok, hier ein „kleines“ Update, und ich werde versuchen ruhig und sachlich zu bleiben. Mit Betonung auf versuchen …

Ich habe heute Vormittag damit begonnen wegen der ganzen Geschichte herumzutelefonieren.
Als allererstes habe ich Frau Dr. A (ich ersetze für die Foren mal sämtliche Namen durch Buchstaben), den zuständigen Ombudsmann des Landes Niederösterreich angerufen um mit der Dame über 1. die verrechneten Kosten und 2. die absurden Vorstellungen bezüglich der Haltung der Kronengeckos und des Makifrosches zu sprechen. Was die Kosten angeht, so konnte mir die gute Dame leider nicht weiterhelfen, nur insofern, als sie auch bisher noch nicht gehört hat, dass dermassen hohe Beträge verrechnet werden.
Was die Haltungsbedingungen für die Kronengeckos betrifft, so hat sie mir erklärt, dass es eine Art Rat gibt, der die Haltungsbedingungen für die einzelnen Arten festlegt, und dieser das Ziel hat, nach und nach alle in heimischen Terrarien gepflegten Arten zu bearbeiten. Wir sind so verblieben, dass ich ihr Unterlagen aus Fachbüchern zum Thema Haltung von Rhacodactylus ciliatus zuschicke.
Als nächstes hab ich mir das „Gutachten-Bescheid-Whatever“ nochmals durchgelesen und eine Bearbeiterin(nennen wir sie Frau B) der BH samt Telefonnummer darauf entdeckt.
Also gleich mal dort angerufen, bei fachlichen Fragen bezüglich der Haltung hat sie gleich abgeblockt und gemeint dafür ist Herr Dr. C von der niederösterreichischen Landesregierung zuständig.
Also hab ich sie bezüglich des Erlagscheines (44,30€ zusätzlich zu den bereits bezahlten 13€) gefragt. Wofür die seien etc. Sie meinte wenn ich die Tiere jetzt melde, stelle ich quasi einen Antrag und dieser Antrag kostet einmal 13€. Da ja dann Herr Dr. C und Amtstierarzt Dr. D (die Assistentin Frau E ist scheinbar in Ausbildung und wurde mir kulanter weise nicht verrechnet) zu mir gekommen sind und meine Tierhaltung kontrolliert haben, werden mir hier Kommissionsgebühren (laut §1 der Landeskommissionsgebührenverordnung 2002, LGBI 3860/1) für 2 Amtsorgane je 2/2 Stunden, pro AO und ½ Stunde: 9,45€ verrechnet. Ergibt: 37,80€.
Zusätzlich kommen noch 6,50€ Verwaltungsabgaben (Tarifpost A2 der Bundesverwaltungsabgabenverordnung 1983, BGBI 24/83 idgF) hinzu. Ergibt die Summe von 44,30€. Nach mehreren Gesprächen mit Vertretern der BH und Landesregierung konnte ich dann eroieren, dass es wohl die BH ist, die das verrechnet.
Frau B meinte auch noch, dass es im ermessen des Amtstierarztes Dr. D und oder Herr Dr. C liegt, ob sie sich die Haltung nun vor Ort ansehen wollen oder nicht. Da ich so viele Tiere halte hätten sie sich entschieden vorbeizukommen. Wenn man nur eine Schildkröte hält, kann es sein, dass sie gar nicht vorbei kommen.
Gut eine Diskussion zu den Gebühren hatte keinen Sinn, und wegen der Haltungsgeschichten habe ich mir mit Frau B ausgemacht, dass ich am besten Herrn Dr. C direkt anrufe.
Soweit so gut, also rufe ich Herrn Dr. C an, der ist jedoch leider bis nächste Woche in Urlaub. *shoot* Also dachte ich mir, nerve ich schnell nochmal Frau B, wohin ich am besten einen Einspruch schicke. Leider war es schon 12 Uhr und 3 Sekunden somit wurde Mittagspause gehalten.

Gut Nachmittag hab ich nochmals Frau B von der BH angerufen, welche nun mittlerweile schon recht angenervt war. Mit den Gebühren hatte ich mit mittlerweile schon abgefunden, sie dachte aber ich will weiter über die Gebühren diskutieren, dabei wollte ich nur wissen, wohin ich meine Einwände bezüglich der vorgeschriebenen Haltungsänderungen schicken soll. Das schien sie jedoch zu überfordern. Ausserdem habe ich versucht ihr zu erklären, dass bei einem Terrarium fälschlicher weise im Gutachten steht, dass ich darin Nephrurus milii halte, aber ich tatsächlich Tympanocryptis tetroporophora darin halte. Die Reaktion kann man sich vorstellen: „Wie jetzt? Also diese Mil-Dings…?!?!!?“ Ich sah ein, weiter darüber zu reden hatte keinen Sinn, daher schlug ich vor, Dr. D den Amtstierarzt anzurufen, worauf sie mir sagte, dass der heute auch nicht da ist.
Und wegen des Einspruchs, da es sich bei dem „Gutachten“ ja nicht um einen Bescheid handelt, wäre es nicht nötig einen schriftlichen Einspruch zu schicken, und ich könnte ruhig warten bis Dr. C wieder vom Urlaub zurück ist. (wer’s glaubt…)
Auf die Frage hin, von wem nun das „Gutachten“ ist war sie ebenfalls verwirrt und meinte, ist doch egal welcher Name drunter steht (aha?) und eigentlich ist es weder von Dr. D (dessen Name darunter steht) noch von Dr. C (wie sie zuerst gesagt hat) sondern, Achtung und jetzt kommts von Frau E! Die Mitarbeiterin von Dr. C bei der Niederösterreichischen Landesregierung.
Also haben wir Frau E angerufen (welche übrigens die 3te Dame im Bunde bei der Kontrolle war) und ich hab mich auch nett mit ihr unterhalten, einziger Schock, was ich bisher übersehen habe: Phyllomedusa bicolor ist laut Anhang 4 des Tierschutzgesetzes tatsächlich in die Kategorie 8 eingeteilt. Warum dies so ist, konnte sie mir leider nicht mitteilen. Sie hielt es jedoch auch für seltsam, kann aber nichts dagegen machen.
Bezüglich der Kronengeckos habe ich ihr die selben Unterlagen wie Frau Dr. A zukommen lassen. Und sie schien gesprächsbereit, jedoch müsste ich noch warten bis Herr Dr. C aus dem Urlaub zurück kommt oder mit Dr. D darüber reden. Ich fragte sie, was wohl wegen meines Frosches (der 10cm lange der auf einem 1m² zu halten ist, obwohl er deutlich inaktiver als vergleichbare Korallenfingerlaubfrösche ist) nun das beste sei, und fragte sie, ob es vielleicht helfen könnte Frau Dr. A anzurufen, woraufhin sie meinte, dass das eine Möglichkeit sei.

Ok, also hab ich Frau Dr. A angerufen und sie nochmals wegen des lächerlichen Froschthemas befragt. Sie konnte mir jedoch auch nicht sagen wieso alle Phyllomedusa ssp (inklusive 5cm langen Arten wie Ph. Lemur) auf 1m2 Grundfläche gehalten werden müssen. Sie riet mir jemanden aus dem „Rat“ anzurufen die das Gesetz mitbeschlossen haben. Herrn Mag. F, und gab mir die Telefonnummer.
Als ich dort Anrief landete ich zu meiner Verblüffung im Zoo Schönbrunn, war mich gar nicht verblüffte, Mag. F ist heute nicht erreichbar.

So, das ist meine Story bisher, meine anfängliche Wut ist mittlerweile in Verzweiflung umgeschlagen.

Schönen Tag noch.

Ingo