Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Neues ö. Tierschutzgesetz - Verordnungen sind da
imported_admin
16.07.2004, 15:32
Wie schon auf der Frontseite von www.terraristik.com (http://www.terraristik.com) angedeutet, gibt es nun die Entwürfe der Verordnungen für das neue Tierschutzgesetz und diese sehen NICHT GUT aus
Es gibt eine ganze Masse von neuen Verordnungen (als Entwurf) und ich habe die für Terraristik wichtigsten zusammengesucht und als ZIP Datei zum Download bereitgestellt - denn ich kann hier ja alles behaupten - am besten jeder liest sich es seolber durch und bildet sich seine eigenen Meinung.
Folgende Gesetzesvorlagen und Verordnungen finden sich u.a. im ZIP
u.a.
Tierschutzgesetz
2. Tierhalteverordnung mit Anlagen zu Reptilien, Amphibien und Fischen
Tierschutzveranstaltungsverordnung
Tierschutzgewerbeverordnung
samt Anlagen und Materialien soweit für Terraristik relevant
http://www.terraristik.com/Tierschutzgesetz2005/tierschutz_neu.zip
Ein paar Gedanken die mir als Terrarianer und Börsenveranstalter gleich beim ersten flüchtigen Durchlesen gekommen sind:
Es sind ziemlich viele Dinge enthalten die das Halten und den Handel mit Terrarientieren erschweren wenn nicht unmöglich machen.
Nur einige Punkte:
1.) Anlage 3 zur Tierhalteverordnung Masse der Mindesthaltungsbedingungen diverser Tiere scheinen teilweise stark übetrieben zu sein und sind offenbar of im Copy/Paste verfahren erstellt worden.
Das Vorschreiben einer UV Lampe im Terrarium für alle Reptilien unabhängig von der Art des Reptils (tag/nachtaktiv etc. ) in der Verordnung erscheint mir auch als mehr als fragwürdig
2.) Auf Tauschtagen und Börsen dürfen Private NICHT MEHR verkaufen/ausstellen!!! Alle Aussteller müssen ein Handels oder Züchtergewerbe gemeldet und bewilligt haben. Begründung" verhinderung von schwarzmarktähnlichen Aktivitäten ist a.) eine Pauschalkriminalisierung aller privaten Züchter und ausserdem lächerlich und hat mit Tierschutz nichts zu tun sondern ist eine gewerberechtliche Angelegenheit.
<font color="red"> UPDATE: Laut Auskunft Mag. Gsandtner MA60 Wien soll dies nicht so sein- gewerblich im Gesetz bedeutet nur, daß eine formlose Meldungan das magistratische Bezirksamt erolgt ist wo drinnen steht " Ich Hr. Meier wohnhaft in ... melde hiermit daß ich Kornnattern züchte". Mit Gewerbsmässigkeit (Anmeldung eines Gewerbes, Kammermmitgliedschaft, Gew. Sozialversicherungspflicht) soll dies laut seiner Aussage nichts zu tun habe. Es sollte dadurch nur verhindert werden, daß Private auf Börsen mit Tieren - die sie billig 2 Tage vorher gekauft haben - Handel treiben.
Da der juristische Unterschied zwischen gewerblich und gewerbsmässig selbst dem mündigen Staatsbürger kaum bekannt sein dürfte und die konkreten Unterschiede hier eine ganz wesentliche Rolle spielen wird es hier notwendig sein in der Verordnung diesen Sachverhalt genauer zu erläutern da es sonst selbst bei Behörden gröbere Verwirrungen geben könnte was denn nun genau unter dem Begriff gewerblicher Züchter zu verstehen sei. </font>
Dies stellt den Todesstoss für alle Fischtauschtage (bei denen ausschliesslich Private Tiere anbieten) dar und widerspricht der eigentlichen Grundsatz von Börsen, daß eben JEDER dort Tiere verkaufen kann.
3.) Auf Börsen dürfen keine Wildfänge mehr verkauft werden. Prinzipiell könnte man dieser Bestimmung etwas Positives abgewinnen -wenn gleich auch Aspekte wie nachhaltige Nutzung von Ressourcen im Ursprungsland dagegen sprechen - , jedoch in Kombination mit
2. stellt dies ein defacto Börsenverbot dar, da gewerbliche Händler zumeist Wildfänge als integrativen Teil Ihres Sortiments anbieten.
Wenn man es nicht ganz so negativ sieht werden jetzt alle Tiere als Nachzucht;Farmzucht, etc. definiert werden da es ja bei nicht CITES Tieren ohnhin kaum Möglichkeiten gibt dies zu kontrollieren aber (selbst bei CITES Tieren) sehr viele Möglichkeiten dies zu verschleiern.
Die resultierende falsche Deklaration der Tiere erzeugt massive Probleme bei den Kunden da Wildfangtiere anders behandelt werden sind als Nachzuchttiere (Eingeöhnung, Untersuchung, Quarantäne etc.) und hier das ohnhin nicht durchgängige Vertrauen der Kunden in die Angaben des Verkäufers weiter Sinken wird.
In Zoofachhandlungen bedürfen Wildfangtiere einer deutlich aufwendigeren Haltung - Mindestmasse der Behältnisse müssen denen für endgültige Haltung entsprechen- Phänomen wie oben wird sich auch hier einstellen.
4.) Es dürfen keine Chamäleons mehr auf Börsen verkauft werden.
In Anbetracht der Massen an C. calyptratus Nachzuchten und der steigenden Anzahl von Nachzuchten anderer Arten die bei Börsen verkauft werden ohne daß auch nur im entferntesten der Eindruch entsteht, daß die Tiere unter Todesangst stünden ist erscheint diese Bestimmung sachlich unbegründet und willkührlich festgelegt zu sein.
5.) Es dürfen nur 2 Tiere pro Behältnis angeboten werden.
Die Zahl zwei scheint entweder willkürlich gewählt zu sein, oder in falschem Verständnis des Sozialverhaltens von Reptilien. Oder es stammt aus der Tradition schlechter Zoofachhändlerbrauch 2 Tiere als 1 Paar zu verkaufen.
Es ist kaum einzusehen warum nur als Gruppe abgegebene Tiere nur zu zweit angeboten werden dürfen.
6.) die Verkaufsbehältnisse für Schlangen auf Börsen müssen 50% der Schlangengesamtlänge (!) als eine Bodenkantenlänge aufweisen.
Also (lest mal die Original Doks und) schreibt, was Ihr Euch dazu so denkt . . .
Hallo Hr. Dobernig,
danke für die Vielfalt an Informationen.
Ich weiß nicht wie es Ihnen ergangen ist , aber ganz schlau bin ich aus dem Gesetz und den unzähligen Verordnungen nicht geworden. Bedeutet das nun, dass prinzipiell alle Reptilien (Wildtiere), die in Privatbesitz sind oder sein werden gemeldet werden müssen und die Tiere und deren Besitzer unter ständiger Aufsicht der Behörde stehen? Oder gibt es Kontrollen nach dem Zufallsprinzip, oder dann, wenn einem der Nachbar schlecht gesinnt ist?
Alles in allem eine Katastrophe für alle engagierten Terrarianer und Aquarianer denen offensichtlich alles erschwert werden soll um die "armen Tiere" zu schützen.
Die schwarzen Schafe werden auch so nicht weißer werden und allen anderen will man scheinbar den Spaß am Hobby verderben. Irgendwie wie die Lobby, die gegen den Waffenbesitz wettert, auch wenn die wenigsten Straftaten mit legalen Waffen begangen werden.
imported_admin
19.07.2004, 15:03
Bis dato musste man in weiten Teilen Österreichs (zumindest mal W & NÖ) auch schon einen grossen Teil der Terrarientiere melden bzw. sogar bewilligen lassen - wogegen jetzt ausschliesslich eine Anzeige(melde)pflicht innerhalb von 14 Tagen vorgeschrieben ist.
Ob wie und wie oft das kontrolliert werden soll das versuche ich selbst gerade noch herauszufinden.
Und etwas sei noch angemerkt, daß ich oben nicht erwähnt habe: All dies gilt NUR für Wirbeltiere also sind Insekten, Spinnentiere, Schnecken, Mollusken und dergl. davon nicht betroffen.
Ich habe freilich noch nicht alles gelesen, aber mir gehen jene Reptilien ab, deren Haltung verboten ist wie bisher, womöglich habe ich es aber auch übersehen, oder gibt es diese Einschränkung gar nicht?!
Jedenfalls herzlichen Dank für die geballte Ladung an Information, es war ja schon bisher nicht gerade leicht an sämtliche Verordnungen und Gesetze zu kommen.
Ich hab's vorerst nur überflogen und muss mir erst in Ruhe in Bild machen - wenn dieser Entwurf durchgeht und wirklich die Abhaltung von Börsen etc. für Privatanbieter etc. nicht mehr gestattet ist, dann wird ein Ausweichen auch die Slowakei od. Tschechien wohl auch nicht viel bringen, denn wenn dann an dem Veranstaltungstag um die 500-1000 Leute über die Grenze fahren, werden sich die Grenzorgane wohl auch etwas dabei denken und die Leute dann eben beim Zurückkommen entsprechend kontrollieren.... - d.h. die Tiere würden dann an der Grenze konfisziert werden ?!
Gibt es eigentlich schon jemand der sich rechtlich damit befasst bzw. wäre es vielleicht doch angebracht die einzelnen Verbände (z.B. Schildkrötenverband etc.) zu mobilisieren - ich habe für die Arachniden die DeArGe angesprochen (obwohl die bislang ja nicht betroffen sind ?) - um hier etwas tun zu können ?
Ich denke, dass Du, Alex, da die besten Verbindungen zu den einzelnen Verbänden hast und die vielleicht gemeinsam(!) einen Antrag verfassen könnten !?!
imported_admin
20.07.2004, 12:30
</font><blockquote><font class="small">In Antwort auf:</font><hr />
denn wenn dann an dem Veranstaltungstag um die 500-1000 Leute über die Grenze fahren,
[/ QUOTE ]
das werden wohl zukünftig wesentlich mehr sein :-)
</font><blockquote><font class="small">In Antwort auf:</font><hr />
d.h. die Tiere würden dann an der Grenze konfisziert werden ?!
[/ QUOTE ]
Aufgrund welcher Bestimmung?
a.) Innerhalb der EU gilt der freie Warenverkehr (mit Übergangsbestimmungen für Zigaretten)
d.h. es gibt keinerlei Einschränkung was jemand innerhalb des EU Raums spazierenführt (wenn es nicht gegen Gesetze verstösst)
Bis zum Eintritt der neuen EU Mitgliedsstaaten in den Schengerner Raum wird es zwar noch Personenkontrollen gaben aber keine Zollkontrollen mehr - nach Eintritt ist es dann so wie die dt. österreische Grenze d.h. Ein Schild "Willkommen in Österreich" d.h. nix mehr Grenzstation.
Im Verkehr mit Waren gilt auch jetzt schon für Tschechien und die Slowakei "Alles gleich wie nach/aus Deutschland" (Ausnahme nur Zig.)
Und somit wenn Du ein Tier kaufst ist das egal ob du es in Hamm, St Pölten, Prag oder sonstwo in der EU kaufst - kommt ganz aufs gleiche hinaus.
Die einzige Ausnahme stellen WA I Tiere dar die (auch innerhalb der EU ) nicht so ohne weiteres transportiert werden dürfen. Theoretisch zumindest.
Vereine und Verbände wissen das ganze schon und/oder wurden von mir nochmal darauf angesprochen.
Ich weiss allerdings nicht wer im Begutachtungsverfahren Parteienstatus innehat.
Ich bin mir sicher, daß es einige Standesvertretungen (Zoohändler vertreten durch die Wirtschaftskammer etc.) auch nicht ganz kalt lässt was da in den Verordnungen steht.
imported_admin
20.07.2004, 12:51
</font><blockquote><font class="small">In Antwort auf:</font><hr />
Ich habe freilich noch nicht alles gelesen, aber mir gehen jene Reptilien ab, deren Haltung verboten ist wie bisher, womöglich habe ich es aber auch übersehen, oder gibt es diese Einschränkung gar nicht?!
[/ QUOTE ]
Alut diesen Verordnungen ist nur mehr die Haltung von Walen (!!!) und Menschenaffen verboten.
Was mit dem Rest der ursprünglich verbotenen Tiere passiert ist, ist mir aktuell auch noch völlig unklar.
Entweder darf man jetzt wieder in ganz Österreich alle Gifttiere halten (es war ja in vielen Bundelaändern erlaubt) oder das Ganze ist in ein anderes Gesetz gewandert.
<font color="red"> UPDATE:
Im heutigen Telefonat mit Mag Gsandtner von der MA60 stellte dieser klar: Die Landesgesetze zum Schutz der Tiere werden durch das Bundestierschutzgesetz ersetzt.
Hingegen die Gesetze zum Schutze des Menschen vor dem Tier (die in Wien im Landestierschutzgesetz bzw. der zugehörigen VO geregelt sind BLEIBEN BESTEHEN.
D.h. das Verbot gefährlicher Tiere zum Schutze des Menschen in den einzelnen Ländern bleibt bestehen und gilt auch weiterhin. Egal ob diese bis dato im Landestierschutzgesetz beinhaltet waren oder in landespolizeilichen Sicherheitspolizeiverordnungen. Die Landesgesetze werden aktuell gerade dahingehend geändert, daß alle Teile die jetzt neu im Bundesgesetz geregelt werden entfallen und nur Inhalte umfassen, die nicht im Bereich des Bundesgesetzes liegen. </font>
An alle Interessierten ein Diskussionsbeitrag!
Es ist zwar richtig, dass der Kauf (genauer: der Handel) innerhalb der EU mehr oder minder einheitlich gestaltet worden ist und die Zollschranken fehlen, leider gibt es aber noch immer eine <font color="red">grenztierärztliche </font> Stellungspflicht (samt Papierkrieg). Diese ist deshalb so unangenehm, weil aus dem Fehlen einer Dienststelle für den Grenztierarzt NICHT geschlossen werden darf, dass man das Tier ohne weitere Kontrolle einführen darf. Man ist verpflichtet, einen Grenzübergang zu benützen, der eine geöffnete (!) Grenztierärztliche Kontrollstelle hat.
Man kann sich leicht ausmalen, was passiert, wenn der (ehemalige und jetzt umbenannte) Zoll gezielt Jagd auf nichtsahnende, abends heimkehrende Börsenbesucher hinter einer nicht mehr bestehenden oder tageszeitlich geschlossenen Grenzstation macht. Beim folgenden Verfahren ist der Wert der Tiere und/oder deren Anzahl völlig unerheblich.
MfG
A. Hassl
imported_admin
21.07.2004, 15:37
Lieber Dr. Hassl
Aufgrund welcher Richtlinien/Gesetze kommen Sie zu dieser Aussage?
Laut allen mir zur Verfügung stehenden Dokumenten ist dies nämlich definitiv NICHT DER FALL und Die neuen Beitrittsländer werden veterinärrechtlich wie Deutschland etc. behandelt.
Es wurde nur im Gesetz bestimmte Schlachthöfe genannt, die einschränkenden Sonderbestimmungen unterliegen da diese noch keine EU Standards erfüllen können.
imported_admin
21.07.2004, 17:09
Mit Grausen hat mch in einem heutigen Telefonat Dr Hassl auf etwas hingewiesen, daß mir in dieser Form bis dato nicht bewusst war nämlich jeden Passus im Tierschutzgesetz
</font><blockquote><font class="small">In Antwort auf:</font><hr />
§24 Absatz 2
(2) Für Tierarten, deren Haltung einer Bewilligung bedarf, jedoch nicht durch Verordnung geregelt
ist, hat die Behörde aus Anlass eines Antrages (§ 23 Z 1) eine Stellungnahme des Tierschutzrates (§ 42)
über die nach dem anerkannten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse einzuhaltenden Mindestanforderungen
einzuholen. Der Bundesminister für Gesundheit und Frauen hat die Stellungnahme des Tierschutzrates
in den Amtlichen Veterinärnachrichten (AVN) zu verlautbaren. ..
[/ QUOTE ]
Das heisst nichts anderes als daß man für alle Reptilien die NICHT in Anhang 3 der 2.Tierhalteverodnung stehen - JEWEILS EINE BEWILLIGUNG benötigt die der Tierschutzrat (!)dann jeweils einzeln behandeln muss.
Wennich mir jetzt vorstelle, wieviele Tiere im Anhang (nicht) behandelt werden, dann wird dem Tierschutzrat vie Monate lang nicht fad werden wenn allein hier von Tierhaltern die entsprechenden Bewilligungen für alle Tierarten die sie jemals einmal zu halten gedenken angesucht werden.
Denn merke: Laut allgemeinem Rechtsvertändnis benötigt man ja vor dem Kauf des zu bewilligenden Gutes eine Bewilligung ( vgl. Schusswaffen) d.h. ich muss einmal vorsichtshalber für alles Mögliche um Bewilligung ansuchen, damit ich dann wenn ich einmal eines dieser Tiere im Zoohandel/auf Börsen kaufen kann - dieses auch rechtmässig kaufen und halten darf.
Alexsche möglicherweise falsche Schlussfolgerung:
Da Ansuchen und Bewilligungen ja afaik normalerweise pro Ansuchen vergebührt werden lohnt es sich ja möglichst viele Tierarten draufzuschreiben, denn so lassen sich die Kosten pro Art auf ein vernünftiges Mass reduzieren.
Und meistens weiss man ohnehin welche <=50 Tierarten einen interessieren würden.
Dann einfach nachsehen ob es für diese Mindesthaltungsbestimmungen gibt und wenn nicht -> ansuchen
:-(
<font color="red"> UPDATE: Laut Mag Gsandtner von der MA60 ist dem Gesetzgeber bekannt, daß der Reptilienteil der Verordnungsanhänge höchst unvollständig ist. Dieser soll aber noch vervollständigt werden </font>
ciliatus
22.07.2004, 12:18
Noch ein kleines schmankerl, Reptilien dürfen erst ab einem Alter von 6 Monaten verkauft werden. Klar, man darf sie nicht zu früh von der Mutter trennen. *LOL*
Nur noch Lebendfütterung?: Zum Funktionskreis der Ernährung zählt auch das Ausleben angeborener auslösender Mechanismen samt Such und Beutefangverhalten.
Sgt. Ínteressierte!
Zur Frage der Veterinärbehördlichen Grenzkontrolle - auf die sich mein Beitrag bezog - ein Nachtrag:
Hr. Dobernig hat recht, ein präzises Nachlesen in der Veterinärbehördliche Einfuhr- und Binnenmarktverordnung 2001 bringt zutage, dass die neuen Beitrittsländer in die EU-Zone eingegliedert sind,- also nicht in der Anlage 20 zu finden sind.
Das Problem auf das ich abstellte, die in diesem Gesetz fehlende Definition eines Heimtieres (die unter bestimmten Voraussetzungen auch kontrollfrei aus Drittstaaten (Anlage 20) eingeführt werden können), tritt so gar nicht auf.
Vet.-behördlich ist beim Einführen lebender exotischer Tiere aus den Neuen Mitgliedsstaaten kaum ein Problem zu befürchten.
MfG
A. Hassl
imported_admin
22.07.2004, 14:21
Ok, dann habe ich mich doch nicht geirrt :-) weil eben die neuen Länder keine Drittstaaten sondern Vollmitglieder sind für die es keinerlei Beschränkungen bezüglich des Grenzübertritts mit ex. Tieren gibt.
wie auch auf der Zollhomepage (s.u.) wörtlich steht:
"Aus EU-Staaten können Sie ohne weitere Erfordernisse mit Tieren einreisen. "
Was ganz anderes was nur die wenigsten wissen:
Der private nichtgewerbliche Import von drei Reptilien pro Person (und/oder??) 20 Zierfischen die artengeschützt sind (CITES,EU) nach Österreich ist
OHNE irgendwelche Formalitäten möglich und erlaubt.
Das bedeutet wenn ungeschützte Reptilienl in einem Drittland (Vorsicht auf die dortigen Gesetze die Erwerb, Besitz und Export verbieten können) erworben und nach Österreich exportiert wird kann man bis zu drei Stück davon mintehmen als " quasi Urlaubsmitbringsel" .
Das ist kein Scherz sondern nachzulesen bei
http://www.bmf.gv.at/Zoll/InformationenfrReisende1371/EinreiseausNichtEUStaaten1388/WichtigeEinfuhrverb1402/ReisenmitTieren1409/_start.htm
wobei es eine Tabelle als PDF gibt die ich aktuell nicht finde, die explizit Reptilien und Amphbien zu den 3 zulässigen Heimtieren zurechnet.
escanard
22.07.2004, 22:56
der Amtsschimmel wiehert !!!!
vielleicht steht auch noch wo wie, wann und wie laut er das darf !!!!!!
grüße
KLaus
SEIT 3. Juli 2004 dürfen im Reiseverkehr maximal 5 Heimtiere im reiseverkehr mitgeführt werden, ohne Grenztierärztliche Kontrolle !
nachzulesen unter:
http://www.bmgf.gv.at/cms/site/attachments/8/6/2/CH0293/CMS1059738556738/reiseverkehr-tiere-3-7-04+uebergang.pdf
weiters wurde das Innergemeinschaftliche Verbringen von Heimtieren ebenfalls neu geregelt !
nachzulesen unter:
http://www.bmgf.gv.at/cms/site/attachments/9/6/8/CH0293/CMS1084973096312/reiseverkehr-innerhalb-eu-21-06.pdf
Nach Durchsicht der Mindestanforderungen für Reptilien habe ich entdeckt das die Afrikanische Dornschwanzagame mit der wissenschaftlichen Bezeichnung (Tiliqua scincoides scincoides) heißt.
Was für mich beweißt mit welcher "Sorgfalt" dieses neue Gesetz erabeitet wurde und das der Anhang für Reptilien mit Sicherheit nicht von Sachkundigen erarbeitet wurde !
Zum Thema Börse, das Privathalter nicht mehr anbieten dürfen, stimmt nicht ganz. Zumindest in Oberösterreich ist das Halten von allen Reptilien "Bewilligungspflichtig" seit September 2002 (nachzulesen im LGBL.NR.94/2002 Außerlandwirtschaftliche Tierhaltungsverordnung). Auch die Zucht ist der Bezirkshauptmannschaft anzuzeigen und eine entsprechende Bewilligung wird ausgestellt.
Jeder der eine solche Zuchtbewilligung hat ist auch berechtigt seine Tier auf Börsen anzubieten.
Da es lt. Wirschaftkammer kein Gewerbe für die Zucht von Reptilien gibt !!! Auch unter den "freien Gewerben" wurde in ganz Österreich noch nie ein solches oder ähnliches Gewerbe angemeldet !
Ich beschäftige mich mit diesem Theme bereits seit mehreren Jahren und habe brereits mehrere Beratungsgespräche mit der Wirtschaftkammer hinter mir, die mir mitgeteilt hat das die Reptilienzucht zwar bewilligungspflichtig ist aber nicht gewerbepflichtig ist!
In diesem neuen Tierschutzgesetz ist auch die Bewilligungspflicht für alle Bundesländer geregelt.
d.h. jeder der ein Reptil pflegt muß es ANMELDEN, die Zucht ist ebenfalls zusätzlich Bewilligungspflichtig. (Die Strafen liegen derzeit in OÖ bei 360-1000 Euro pro Tier wenn ein Verstoß vorliegt!) Diese Strafen sind im neuen Tierschutzgesetz nicht klar geregelt ?!
Diese Bewilligungen sind eine Angelegenheit der Bezirkshauptmannschaft, die nichts mit Artenschutz zu tun hat. Dafür ist das Bundeministerium f. Land und Forstwirtschaft zuständig !
Ein komplettes Verwirrspiel.
An alle Interessierten!
Vorerst ein Dank an alle Beitragenden für das Niveau dieses Gedankenaustausches, -> zumindest ich kann von den Beiträgen tatsächlich profitieren.
Zur letzten Bemerkung von Hr. J Schmidt (?) wäre grundsätzlich anzumerken, dass wir davon ausgehen müssen, dass
! die bis jetzt in den Landesgesetzen geregelten Materien des Tierschutzes (und NUR dieses) neu, bundeseinheitlich geregelt werden.
Andere die Tierhaltung beeinflussende Gesetze wie z.B. die Gewerbeordnung, die TIERHALTE-Gesetze, die Ein- und Ausfuhr etc... sind von der Neuregelung nmA NICHT betroffen. D.h. Eine Landesrechtliche Regelung der Tierhaltung (siehe OÖ Beispiel) wird weiterhin bestehen bleiben, und die verschiedenen Behörden für unterschiedliche Bewilligungsverfahren werden uns wohl auch erhalten bleiben (hoffentlich wird diese Befürchtung durch eine Änderung der Verordnung noch entschärft).
Im Kern trifft es einen Punkt, der hier bei dieser Diskussion bereits einmal angeschnitten worden ist: NmA wird es keine bundeseinheitliche "Erlaubnis" zur Giftschlangenhaltung geben, dies bleibt in Form der Tierhalteverordnungen weiterhin Ländersache (-> in Wien z.B. absolut verboten).
Die Gewerbeordnung definiert einen Gewerbetreibenden, -> dies hat aber nichts damit zu tun, dass auch jemand, der nicht in ein vordefiniertes Gewerbe hineinfällt (also z.B. die "Neuen Selbstständigen" oder "Reptilienzüchter") nicht trotzdem ein kommerziell tätiger, ein Gewerbe betreibender (Minder-)Kaufmann ist. D.h. wer legal Reptilien züchtet (und dafür Steuern zahlt !!) kann natürlich auch nach der dzt. neuen Gesetzgebung an einer Börse teilnehmen und dort seine Nachzuchten verkaufen - allerdings unter Einhaltung der Handelsvorschriften (Einnahmen-Ausgabenrechnung).
Reizvoll wären Vorschläge, welche Dinge man für die Zucht von Reptilien eigentlich steuerlich geltend machen kann! Eine Negativbilanzierung auch? (wäre dann wohl bei einem sonstigen Einkommen steuermindernd geltend zu machen - gibt es dazu eine Idee??)
MfG
A. Hassl
imported_admin
23.07.2004, 15:44
</font><blockquote><font class="small">In Antwort auf:</font><hr />
Auch die Zucht ist der Bezirkshauptmannschaft anzuzeigen und eine entsprechende Bewilligung wird ausgestellt.
Jeder der eine solche Zuchtbewilligung hat ist auch berechtigt seine Tier auf Börsen anzubieten.
Da es lt. Wirschaftkammer kein Gewerbe für die Zucht von Reptilien gibt !!! Auch unter den "freien Gewerben" wurde in ganz Österreich noch nie ein solches oder ähnliches Gewerbe angemeldet !
[/ QUOTE ]
Ich sehe das leider anders denn in der
Tierschutzveranstaltungsverordnung
§18 Abs (4)steht:
Im Rahmen von Tausch- und Erwerbsbörsen dürfen nur Züchter, die diese Tätigkeit der Behörde
gemäß § 31 Abs. 4 Tierschutzgesetz gemeldet haben und denen diese Tätigkeit nicht untersagt wurde, die
von ihnen gezüchteten Tiere ausstellen und anbieten.
Und § 31 Abs 4 lautet:
(4) Die gewerbliche Haltung von Tieren zum Zweck der Zucht ist vom Halter der Behörde vor Aufnahme
der Tätigkeit zu melden. Die Behörde hat die Haltung zu untersagen, sofern dies aus Gründen des
Tierschutzes erforderlich ist. Die Anzeige hat den Namen und die Anschrift des Halters, die Art und
Höchstzahl der gehaltenen Tiere, den Ort der Haltung und weitere Angaben zu enthalten, die zur Beurteilung
durch die Behörde erforderlich sind; das Nähere ist durch Verordnung des Bundesministers für Gesundheit
und Frauen zu regeln. Die Tierhaltung ist binnen sechs Wochen zu untersagen, wenn sie nicht
den Grundsätzen nach § 13 entspricht. Kommen nachträglich Untersagungsgründe hervor, so ist § 23 Z 5
sinngemäß anzuwenden.
Das Material zur Tierschutzveranstaltungsverordnung meint auch dazu:
Gemäß § 31 Abs. 4 Tierschutzgesetz sind auch Privatpersonen, die Tiere gewerbsmäßig
züchten, verpflichtet, diese Tätigkeit vor der Aufnahme der Behörde zu melden. Gemäß § 18 Abs. 4 des
gegenständlichen Verordnungsentwurfs sind nur Züchter, die ihre Tätigkeit der Behörde ordnungsgemäß
gemeldet haben und denen diese Tätigkeit von der Behörde nicht untersagt wurde, zur Teilnahme als
Aussteller und Anbieter bei Tausch- und Erwerbsbörsen berechtigt. Diese Personen dürfen nur Tiere, die
sie selbst im Rahmen ihrer behördlich gemeldeten Tätigkeit gezüchtet haben, ausstellen und zum Verkauf
oder Tausch anbieten.
Da es ja offenbar kein derartiges Gewerbe gibt, bedeutet dies ein Verbot von Reptilienzüchtern die keine Händler sind bei Veranstaltungen.
Ein Verbot, das rechtlich höchst fragwürdig erscheint.
Oder wir erfinden noch schnell ein neues Gewerbe Reptilien-, Amphiben und Zierfischzüchter.
Damit ist die Gefahr daß hier eine Bewilligung der gewerblichen Zucht laut §31 verlangt werden kann äusserst gegeben.
Und ich erinnere auc an den grösseren Kontext z.B. Vereinsfischtauschtage - Fische und deren private Zucht sind nicht bewilligungspflichtig, die Tausctagsordnungen sehen euin Verbot bewerblicher Austeller vor und private dürfen sowieso laut dieser Verordnung nicht ausstellen und verkaufen.
imported_admin
23.07.2004, 15:57
</font><blockquote><font class="small">In Antwort auf:</font><hr />
...die TIERHALTE-Gesetze, die Ein- und Ausfuhr etc... sind von der Neuregelung nmA NICHT betroffen. ...
[/ QUOTE ]
Lieber Dr. Hassl
Ich halte allein den Dokumentetntitel der 2. TierhalteVO dagegen- der imho genau das Gegenteil aussagt.
Diese Verordnung entspricht im Inhalt genau den Landesverodnungen die dadurch ersetz werden sollen wie eben die GESAMTE Landestierschutzgesetzgebeung mit den angeführten Ausnahmen Jagd und Fischerei (mit denen ich mich nie wirklich beschäftigt habe)
Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über die Haltung von
Wirbeltieren, die nicht unter die 1. Tierhaltungsverordnung fallen, und solche Wildtiere, die besondere Anforderungen an die Haltung stellen und deren Haltung verboten ist (2. Tierhaltungsverordnung)
Dies ist im Wesntlichen NICHTS anderes als auch in den Landestierhaltegesetzen bestimmt.
Also Wilkommen für grüne Mamba, schwarze Witwe & Co ab 1. Jänner 2005 auch in Wien zumindest theoretisch denn wie oben angemerkt, wird wenn diese Tiere nicht in der Anlage 3 zur 2. THV aufgeführt sind eine Bewilligung vonnöten sein....
Lieben Gruss und mal eine ganz blöde Frage....
aber was hat eine "Bundesministerin für Gesundheit und Frauen" mit der Verordnung über die Haltung von Wirbeltieren zu tun? ??
Ihr dürft jetzt gern lachen, aber ich weiß das wirklich nicht /forum/images/graemlins/confused.gif
*verschämt hüstel*
Würde mich trotzdem über eine Antwort freuen:-)
Lieben Gruss
Incognita /forum/images/graemlins/grin.gif
imported_admin
23.07.2004, 17:36
Das gesamte Veterinärwesen somit auch der Tierschutz ist aktuell in diesem Ministerium beheimatet. Die betreffende Abtelung wandert regelmässig zwischen den Minsterien hin und her - so erzählte mir ein/e Mitarbeiter/in sie wäre nunmehr schon bei 5+verschiedenen Ministerien unter 10+ Ministern gewesen abertrotzdem immer am selben Schreibtisch gesessen.
Offizielle Veterinärseite des BMSG:
http://www.gesundheit.bmsg.gv.at/cms/site/themen.htm?channel=CH0007
imported_admin
23.07.2004, 17:59
Ab 1.1. 2005 gilt als Mindestbodenfläche: /forum/images/graemlins/confused.gif
Ferkel bis 30 kg: mind. 0,3 m2 / Tier
Kornnatter adult 0,9m2 / 1-2 Tiere
/forum/images/graemlins/confused.gif
ciliatus
23.07.2004, 18:33
tja, ich glaube unsere lobby ist wohl etwas schwaecher, kann nicht jeder eine bauernkammer hinter sich stehen haben .....
/forum/images/graemlins/mad.gifAlso ich sehe in der Zukunft nur noch eines.
Weniger Zoofachgeschäfte, weil die Züchter ausgehen werden und mehr Arbeitslose, nämlich die Zoohändler die aufgeben mussten./forum/images/graemlins/mad.gif
Für mich als leidenschaftlicher Spinnenhalter ergeben sich durch diese Verordnungen einige Fragen.
Zb. an hrn. Dobering...
Was geschieht mit der Exotica??
Wenn man alle Tiere artgerecht auch auf Börsen halten muss, und alle Tiere in artgerechten Terrarien ausstellen muss, ist das nicht machbar.
Platzmangel zb.
Oder der Transport.
Zoohandlungen oder Reptilienhandlungen könnten lt. dieser Verordnung zusperren. Denn welche Handlung hat den Platz alle Tiere zu 100% artgerecht zu halten?
Doch ist es da nicht ein wenig anders, da diese Tiere dem Verkauf zu verfügung stehen und nicht ewig in der Tierhandlung beheimatet sind??
Da diese Gesetz, Spinnen nicht betrifft, wird es dann Börsen wie zb die Exotica für Spinnen geben??
denn warum sollte man auch noch auf das verzichten,wenn man alles andere schon nicht darf??
Oder zahlt sich das finanziell nicht aus?
Hat schon jemand mit Händlern gesprochen,wie sich die das in Zukunft vorstellen, ob sie weiterhin Börsen veranstalten möchte (spinnenhändler und züchter)???
Wenn diese Verordnung fix ist, werden alle Ziele von Züchtern, Händlern und Vereinen zu nichte gemacht.
Denn das Ziele, weiter zu züchten um so die wildfänge zu verhindern, wird man sich ja dann wohl sparen können.
Wird es dann in Zukunft nur noch private verkäufe geben?
vorallem, wenn man seine gezüchteten tiere nicht mehr oder nur schwer an den mann bringt, werden einige tierarten bei uns wohl aussterben und ich denke somit werden die wildfänge nur gefördert.
ich würde mich über antworten vorallem von hr. dobering sehr freuen, denn ich bin selbst bei einem spinnenstammtisch, der so einige ziele hat und durch diese verordnung wird alles zunichte gemacht. wir züchten unsere tier schon wie die verrückten um wildfänge zu vermeiden und dann sowas??????????????
lg
Wie wirkt sich das Ganze eigentlich auf die Tiere die man bereits hält aus? /forum/images/graemlins/confused.gif
Schöne Grüße
Andrea
imported_admin
27.07.2004, 13:12
</font><blockquote><font class="small">In Antwort auf:</font><hr />
Was geschieht mit der Exotica??
[/ QUOTE ]
Wenn die Verordnungen sich nicht massgeblich ändern sollten, kann es keine derartige EXOTICA mehr geben.
Es gibt mehrere Szenarien was dann passiert wenn alles so beschlossen wird wie aktuell entworfen:
1.) Abwanderung ins nahe Ausland: Es gibt innerhalb der EU <100 km weg von Wien einige Städte in der Tschechischen und slowakischen Republik, mitsamt geeigneten Veranstaltungsstätten, die sich über derartige Veranstaltungen freuen würden.
Entsprechende Gespräche werden bereits geführt.
Dies bedeutet zwar initial einen ziemlichen Aufwand (Firmengründung, Klärung der dortigen Rechtslage ) dürfte sich aber auf lange Frist auszahlen, da die Kostenstruktur (Mieten, Personal, Steuer etc.) in diesen Ländern deutlich besser ist und man dadurch auch ein grosses Bescherpotential in der Slowakei und Tschechien besser nutzen kann.
Für Besucher aus Österreich ist dies zwar ein bisschen aufwändiger, aber schon der Umzug von Wien nach St. Pölten wurde von vielen sehr negativ gesehen - im Endeffekt kommen jetzt aber viel mehr Besucher womit der Umzug mehr nutzte als schadete.
Der Verlierer wird Niederösterreich und St. Pölten sein, die Einnahmen und eine interessante Veranstaltung verlieren.
2.) Veranstaltung von Wirbellosenbörsen (spinnen Insekten, und dergl)
Diese fallen imo nicht unter das Tierschutzgesetz also könnte man hier machen was man will. <font color="red"> [ Absatz gestrichen denn gefährliche Tiere sind auch weiterhin vom Verkauf ausgeschlossen ] </font>
Dies ist eine Alternative falls 1.) nicht möglich ist.
3.) Man schafft Möglichkeiten um den Verordnungen zu entgehen. Alle privaten verkaufen Ihre Tiere in Komission an Händler die die Tiere ja verkaufen dürfen. Das problem mit den Wildfängen ergibt sich nicht und die Anbieter und Käufer von Chamäleons werde sich auch ohne Börse irgendwo treffen können um die Tiere zu übergeben. Da steht dann halt vollkommen legal ein schild auf dem Tisch verkaufe Ch. xxxxx und am Abend in irgendeinem Hotel trifft man sich dann halt. Oder auf irgendeinem Autobahn Parkplatz.
Wie angedeutet - alles das offiziell nicht möglich ist wandert in den Untergrund. Und kann dort nicht mehr kontrolliert werden.
Was ganz sicher nicht im Sinn des Gesetzgebers ist.
Antworten auf restliche Fragen folgen.
ciliatus
27.07.2004, 16:17
</font><blockquote><font class="small">In Antwort auf:</font><hr />
Wie wirkt sich das Ganze eigentlich auf die Tiere die man bereits hält aus? /forum/images/graemlins/confused.gif
Schöne Grüße
Andrea
[/ QUOTE ]
muessen alle gemeldet und bewilligt werden.
imported_admin
27.07.2004, 17:10
</font><blockquote><font class="small">In Antwort auf:</font><hr />
Wie wirkt sich das Ganze eigentlich auf die Tiere die man bereits hält aus?
Schöne Grüße Andrea
[/ QUOTE ]
Wie ich es als juristischer Laie sehe:
Wenn dies bewilligungspflichtige Tiere waren und Du eine Bewilligung hast, dann gilt die auch weiterhin, denn bewilligt ist bewilligt.
Wenn die Tiere bis dato bewilligungspflichtig waren aber nicht bewilligt/gemeldet wurden dann sind Sie jetzt schon unrechtmässig und nachher und da ändert sich dann nichts mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes ausser daß es leichter/schwerer werden könnte diese zu bewilligen/zu melden (je nach Tierart).
Für Tiere die bis dato nicht bewilligungs/meldepflichtig waren dies aber jetzt sind wirds spannend:
Diese müsste man imho dann wohl jetzt als Bestand melden mit laut Mag Gsandtner MA 60 Wien einer Übergangsfrist von einem Jahr.
</font><blockquote><font class="small">In Antwort auf:</font><hr />
<font color="red"> UPDATE: Laut Mag Gsandtner von der MA60 ist dem Gesetzgeber bekannt, daß der Reptilienteil der Verordnungsanhänge höchst unvollständig ist. Dieser soll aber noch vervollständigt werden </font>
[/ QUOTE ]
Weiß man auch schon bis wann mit einer halbwegs vollständigen Liste der Reptilien zu rechnen ist?
Schöne Grüße
Andrea
imported_admin
28.07.2004, 11:46
</font><blockquote><font class="small">In Antwort auf:</font><hr />
Weiß man auch schon bis wann mit einer halbwegs vollständigen Liste der Reptilien zu rechnen ist?
[/ QUOTE ]
Nein, aber am Montag ist die Zuständige im BMGF wieder da und dann werd ich diese Frage mal ebendort deponieren.
Hallo zusammen!
Ich habe nachgemessen. Die Bodenfläche meines Terris für meine 2 Kornis beträgt exakt 0,82m². Die Höhe scheint ja nicht zu interessieren.
Da werd ich wohl auf Ferkelhaltung umsteigen müssen.... /forum/images/graemlins/confused.gif
Ausserdem habe ich heute versucht zu erfahren ob, wie und wo ich meine 15 Lieblinge melden muss.
Also zuerst aufs Gemeindeamt. Die waren etwas überfordert und nach knapp 20min habe ich aufgegeben.
Also Anruf bei der Bezirkshauptmannschaft. Die Dame war nett aber ebenso überfordert. Stimme im Hintergrund: "Wo soll ich den denn hinverbinden?".
Nachdem ich 3x verbunden wurde kam ich wohl endlich an die richtige Stelle. Man hat mir versprochen sich in etwa 1 Stunde bei mir zu melden. Das war um 11 Uhr und bisher kein Anruf...
Meldet denn niemand seine Reptis? Also im Bekanntenkreis wusste niemand ob man überhaupt melden muss.
Liebe Bürokraten, bitte gebt uns mehr unsinnige undurchschaubare Gesetze. Wir haben in Österreich ja viel zu wenige davon... /forum/images/graemlins/grin.gif
Alleine wenn man sich so manche Texte durchliest versteht man nur noch Bahnhof. Muss man Jurist sein um Reptilien halten zu dürfen? /forum/images/graemlins/confused.gif
Erstmals ein großes Lob und Dankeschön an den Hrn. Admin das er sich so schlau macht und seine infos hier weiterleitet und die fragen der geschockten reptilienhalter beantwortet.
Ich glaube solch Meldungen von Reptilien können auch auf Polizei-dienststellen genehmigt werden, weiß ich aber nicht genau. Zumindestens ist es bei CITES bescheinigungen usw so.
ich hatte hier einen beitrag geschrieben unter sabrina 1230 bezüglich der exotica und bezüglich vogelspinnen.
Falls Messen im Ausland (innerhalb der EU) stattfinden, wieviele Spinnen darf man denn dann rechtsgemäß über die Grenze einführen???
Vorallem innerhalb der EU brauche ich ja für Spinnen, außer für Brachypelmas keine CITES bescheinigung, also können die mir auf der grenze ja nichts anhaben oder?
Und dürfte ich Spinnen in Transportboxen (faunaboxen-heimchendosen usw) transportieren, oder muss ich die tiere in terrarien haltungsgemäß transportieren??
vorallem was mich brennend interessiert, wieviele tiere darf man vom ausland nach österreich einführen als privater??
und wieviele tiere darf ich von österreich ins ausland einführen?
denn angenommen man möchte in ungarn, tschechei usw spinnen oder andere tiere verkaufen, da werd ich dann ja wohl einige genehmigungen brauchen, denn welche gesetze bezüglich reptilien haben den die länder ungarn, tschechei, und deutschland???
und was für genehmigungen brauch ich um meine spinnen im ausland zu verkaufen??als privater!
Und eine Frage noch, fallen Händler (tierhandlungen, reptilienzentren usw) aus diesem gesetz rauß??
oder müssten die die selben haltungsbestimmungen in ihren handlungen haben? was ja vom platz her nicht machbar wäre!
Und weiß jemand vielleicht wie die wiener händler (sperrer, polaschek usw) über das ganze denken???und was sie vor haben???
mich würde es auf alle fälle freuen, wenn die spinnenhalter darunter nicht all zu sehr leiden müssten, vorallem bezügl. messen und börsen, denn vielleicht wäre es ja machbar das es dann halt zb eine reine spinnenmesse gibt, oder eben nachwievor eine exotica (halt nur, wenn die händler auch in zukunft existieren und sich den vorschriften annehmen könnten)
würd mich über eine antwort echt sehr freuen,
danke schon mal im voraus, falls eine antwort kommt.
Gibt es Spinnenzüchter, die auch die Bescheinigung haben das sie züchten und dadurch ab 2005 verkaufen dürfen? wenn ja, wie kommt man zu den papieren?
lg sabrina /forum/images/graemlins/smirk.gif
imported_admin
29.07.2004, 14:45
@snakemaster
</font><blockquote><font class="small">In Antwort auf:</font><hr />
Die Höhe scheint ja nicht zu interessieren.
[/ QUOTE ]
DOCH:
Siehe Anlage 3:
Mindesthöhe: 60 cm
Melden musst du (sofern nötig! dies ist so zumindest in Wien und NÖ) am magistratischen Bezirksamt - da gibts eine Stelle bei der alle Bewilligungen etc. eingereicht werden die quasi als Eingangsstelle fungiert.
Sonst gibt dir das Verterinäramt deiner Landesregierung gerne Auskunft. Frag einfach nach dem Amsttierarzt- den kennen Sie bei der Auskunft :-) und der sollte zumindest wen kennen den er fragen kann.
In welchem Bundeland wohnst Du denn?
imported_admin
29.07.2004, 15:11
@ lacrima 1230
</font><blockquote><font class="small">In Antwort auf:</font><hr />
Falls Messen im Ausland (innerhalb der EU) stattfinden, wieviele Spinnen darf man denn dann rechtsgemäß über die Grenze einführen???
[/ QUOTE ]
Soviele Du willst. ein prinzip der EU ist der freie Warenverkehr (ja und Tiere sind ja laut vielen Gesetzen Ware (hier bitte keine Diskussion über dieses Thema ;-)
</font><blockquote><font class="small">In Antwort auf:</font><hr />
Vorallem innerhalb der EU brauche ich ja für Spinnen, außer für Brachypelmas keine CITES bescheinigung, also können die mir auf der grenze ja nichts anhaben oder?
[/ QUOTE ]
Nein, und selbst für die CITES Arten genügt in Österreich und anderen Ländern (D) eine Übergabebestätigung also auch da sollte es kein Problem geben.
</font><blockquote><font class="small">In Antwort auf:</font><hr />
Und dürfte ich Spinnen in Transportboxen (faunaboxen-heimchendosen usw) transportieren, oder muss ich die tiere in terrarien haltungsgemäß transportieren??
[/ QUOTE ]
<font color="red"> UPDATE: Derartige Dinge sind vermutlich im Tiertransportgesetz geregelt .. nur habe ich mich damit ausser im Flugverkehr nicht auseinandergesetzt.
Es ist auch fraglich ob Spinnen dort explizit erwähnt sind. Haltung ist dies jedenfalls keine und Spinnen fallen nicht unter die ganzen Haltungsbestimmungen da 2. Hauptteil des TSchG der nicht für Spinnen anwendbar ist.
</font>
</font><blockquote><font class="small">In Antwort auf:</font><hr />
wieviele tiere darf man vom ausland nach österreich einführen als privater??
[/ QUOTE ] Siehe oben - wieviele Du willst.
</font><blockquote><font class="small">In Antwort auf:</font><hr />
und wieviele tiere darf ich von österreich ins ausland einführen?
[/ QUOTE ]
detto
Bei beiden gilt aber daß es möglicherweise anders ist, wenn die Kontrollstellen eine Gewerbliche Tätigkeit annehmen (und mit den Bestimmungen habe ich mich noch nicht auseinandergesetzt) .. da sollte man dann halt erklären könnne daß man es nur privat macht etc.
</font><blockquote><font class="small">In Antwort auf:</font><hr />
denn angenommen man möchte in ungarn, tschechei usw spinnen oder andere tiere verkaufen, da werd ich dann ja wohl einige genehmigungen brauchen, denn welche gesetze bezüglich reptilien haben den die länder ungarn, tschechei, und deutschland???
[/ QUOTE ]
Schluck /forum/images/graemlins/confused.gif also die TSchG in Ö sind schon schlimm genung, mit den slowakischen und tschechischen habe ich mich noch nicht auseinandergesetzt.
Faktum ist aber, daß es kein Problem ist als Privater in Deutschland bei Börsen Tiere zu verkaufen - die entsprechenden Gesetze (Tier, Artenschutz etc.) sind nämlich wie bei uns auch dort in den Börsenregeln beinhaltet.
Ich kenne auch Österreicher die Prag auf Börsen Tiere verkauft haben ohne Probleme zu bekommen.
</font><blockquote><font class="small">In Antwort auf:</font><hr />
und was für genehmigungen brauch ich um meine spinnen im ausland zu verkaufen??als privater!
[/ QUOTE ]
Da fallen mir keine ein. Falls so etwas notwendig ist, steht das aber auch in den Börsenregeln (wie z.B. Verkaufsverbot gewisser Arten etc.)
Dies gilt für die benachbarten Länder innerhalb der EU. Ausserhalb der EU wirds da komplizierter (allein Aus und Wiedereinfuhr der Tiere etc.)
</font><blockquote><font class="small">In Antwort auf:</font><hr />
Und eine Frage noch, fallen Händler (tierhandlungen, reptilienzentren usw) aus diesem gesetz rauß??
[/ QUOTE ]
NEIN prinzipiell nicht, AUSSER dies ist extra in der entsprechenden ebenfalls neuen VErordnung geregelt -> Es gibt ja jetzt auch eine Tierschutz Gewerbeverordnung in der die Ausnahmen geregelt werden.
</font><blockquote><font class="small">In Antwort auf:</font><hr />
Und weiß jemand vielleicht wie die wiener händler (sperrer, polaschek usw) über das ganze denken???und was sie vor haben???
[/ QUOTE ]
Zoo Sperrer kommt aus OÖ ;-)
Spass beiseite: Die Zoohändler sehen das Gesetz mit seinen Verordnungen genauso als bedenklich an wie wir private Tierhalter.
Ich bin mir sicher, daß die Wirtschaftskammer als Standesvertretung des Zoofachhandels (wie die korrekte Branchenbezeichnung lautet) eine entsprechende Äusserung an das Ministerium senden wie damals als das Tierschutzgesetz (ohne Verordnungen) präsentiert wurde.
</font><blockquote><font class="small">In Antwort auf:</font><hr />
mich würde es auf alle fälle freuen, wenn die spinnenhalter darunter nicht all zu sehr leiden müssten, vorallem bezügl. messen und börsen, denn vielleicht wäre es ja machbar das es dann halt zb eine reine spinnenmesse gibt, oder eben nachwievor eine exotica (halt nur, wenn die händler auch in zukunft existieren und sich den vorschriften annehmen könnten)
[/ QUOTE ]
Wir werden sehen - Spinnehalter sind ja ohnehin stark begünstigt, denn Ihre Tiere fallen gleich mal überhaupt nicht unter das neue TSchG und seine Verordnungen.. was ja vieles leichter macht
(keine Meldepflicht, keine Mindestanforderungen, keine Kontrollen, keine Verkaufbeschränkungen, etc etc etc.)
Aber irgendwie gehts immer weiter . . .
Man erinnere sich an die USA in den 30jahren des vorigen Jahrhunderts - da war Alkohol auch verboten... und es war trotzdem kein Problem etwas zu trinken zu bekommen ... und lange gehalten hat sich das auch nicht..
danke, ganz nett von dir
/forum/images/graemlins/smile.gif /forum/images/graemlins/smile.gif /forum/images/graemlins/smile.gif
das mit dem züchten würde mich noch interessieren.
was brauch ich für papiere und wo lass ich sie machen, das ich offizieller Vogelspinnen züchter bin und sie dann auch verkaufen darf?
lg
Ich fürchte, dass ich es mal wieder nicht unterlassen kann, unserem Administrator - dem ich für seine konstruktiven Beiträge danke - zu widersprechen:
Das Neue TSCHG gilt für ALLE TIERE (was ist ein Tier?)
*******************************************
<font color="blue"> Geltungsbereich
§ 3. (1) Dieses Bundesgesetz gilt für alle Tiere.
(2) Die §§ 7 bis 11 und das 2. Hauptstück, mit Ausnahme des § 32, gelten nur für Wirbeltiere, Kopf-füßer und Zehnfußkrebse. </font>
******************************
Richtig ist, dass die Melde- bzw. Genehmigungspflicht in der diskutierten Form nur für Wildetiere gilt.
Zum neuen Beitrag: Zur Frage des Gewerbes ein kurzer Auszug aus der Gewerbeordnung:
**************************************************
<font color="blue">(2) Eine Tätigkeit wird gewerbsmäßig ausgeübt, wenn sie selbständig, regelmäßig und in der Absicht betrieben wird, einen Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen, gleichgültig für welche Zwecke dieser bestimmt ist; hiebei macht es keinen Unterschied, ob der durch die Tätigkeit beabsichtigte Ertrag oder sonstige wirtschaftliche Vorteil im Zusam-menhang mit einer in den Anwendungsbereich dieses Bundesgesetzes fallenden Tätigkeit oder im Zusammenhang mit einer nicht diesem Bundesgesetz unterliegenden Tätigkeit erzielt wer-den soll. (3) Selbständigkeit im Sinne dieses Bundesgesetzes liegt vor, wenn die Tätigkeit auf eigene Rech-nung und Gefahr ausgeübt wird. (4) Auch eine einmalige Handlung gilt als regelmäßige Tätigkeit, wenn nach den Umständen des Falles auf die Absicht der Wiederholung geschlossen werden kann oder wenn sie längere Zeit erfordert. Das Anbieten einer den Gegenstand eines Gewerbes bildenden Tätigkeit an einen größeren Kreis von Personen oder bei Ausschreibungen wird der Ausübung des Gewerbes gleichgehalten. </font>
************************************************** *****
Soweit zur Frage wann ein Gewerbe vorliegt - dies ist KEINE Frage einer Anmeldung zu einem geregelten Gewerbe!
MfG
A. Hassl
imported_admin
29.07.2004, 16:17
</font><blockquote><font class="small">In Antwort auf:</font><hr />
Gibt es Spinnenzüchter, die auch die Bescheinigung haben das sie züchten und dadurch ab 2005 verkaufen dürfen? wenn ja, wie kommt man zu den papieren?
[/ QUOTE ]
Also wenn dies möglich und notwendig ist (für Verkauf auf Börsen) dann einfach einen zettel am Magistrat abgeben - siehe weiter oben.
Aber es stellt sich die frage inwiefern dies notwendig ist - da Wirbellose eben nicht in den Geltungsberich des §28 TSchG dieser ist im 2. Hauptstück das nicht auf wirbellose anwendbar ist) fallen -wie Dr. Hassl richtig bemerkt..
imported_admin
29.07.2004, 16:32
</font><blockquote><font class="small">In Antwort auf:</font><hr />
Ich fürchte, dass ich es mal wieder nicht unterlassen kann, unserem Administrator - dem ich für seine konstruktiven Beiträge danke - zu widersprechen:
Das Neue TSCHG gilt für ALLE TIERE (was ist ein Tier?)
*******************************************
Geltungsbereich
§ 3. (1) Dieses Bundesgesetz gilt für alle Tiere.
(2) Die §§ 7 bis 11 und das 2. Hauptstück, mit Ausnahme des § 32, gelten nur für Wirbeltiere, Kopf-füßer und Zehnfußkrebse.
******************************
Richtig ist, dass die Melde- bzw. Genehmigungspflicht in der diskutierten Form nur für Wildetiere gilt.
[/ QUOTE ]
Ich bin überaus dankbar, wenn mir meine Irrtümer in so angenehmer Form nahegebracht werden. /forum/images/graemlins/wink.gif
Ich betone hier auch nochmal das es sich bei meinen Aussagen um die Privatmeinung eines juristischen Laien handelt der sich hier aber bemüht gemeinsam mit den anderen Diskutanten relevante Informationen für uns alle aus den entworfenen Gesetzes und Verordnungsmassen herauszukitzeln und zu hinterfragen. Dabei bin ich als Laie halt auch öfter auf dem Holzweg.
Ich bin für alle zusätzlichen Informationen abweichende REchtsauslegungen und Korrekturen äusserst dankbar.
Frage am Schluss an Dr. Hassl mit Bitte um Korrektur des Tippfehlers:
Wildetiere soll Wirbeltiere oder Wildtiere heissen(?)
imported_admin
29.07.2004, 16:56
</font><blockquote><font class="small">In Antwort auf:</font><hr />
Soweit zur Frage wann ein Gewerbe vorliegt - dies ist KEINE Frage einer Anmeldung zu einem geregelten Gewerbe!
[/ QUOTE ]
Ohne hier über das Gewerberecht diskutieren zu wollen, scheint mir hier Ihre Schlussfolgerung unzulässig zu sein.
denn
a.) es gibt auch freie Gewerbe bei denen ausschliesslich eine Anmeldung erforderlich ist (-> Gewerbeschein) und für die man keinen Fähigkeitsnachweis erbringen muss.
und
b.) Entspricht ja die engste Auslegung dieses Passus ja genau der Tatsache, daß man wenn man nur irgendwann irgendwie Geld für irgendwas bekommt und das nicht nur zufällig einmal ist der NOTWENDIGKEIT einer Gewerbenameldung mitsamt den ganzen unliebsamen damit verbundenen Effekten.
Und das ist genau das Gegenteil von dem, daß Sie aussagen wollten.
Denn obwohl das Gesetz in der Praxis nie eng ausgelegt wird sondern hier mít Augenmaß beurteilt wird ab wann tatsächlich eine gewerbsmässige Tätigkeit vorliegt müsste man wenn es ganz klar danach geht auch dann ein Gewerbe anmelden, wenn man nur 2 mal im Jahr einige Kornnatterbabies züchtet/anbietet.
Ich kann mich auch noch an eine derartige Diskussion vor einigen Jahren mit einem Behördenvertreter erinnern als es ganeu um das Thema "privat vs. gewerblich" bei Börsen ging.
Demzufolge hätten damals alle Anbieter ebendeswegen einen gewerbschein benötigt.
imported_admin
29.07.2004, 17:02
</font><blockquote><font class="small">In Antwort auf:</font><hr />
das mit dem züchten würde mich noch interessieren.
was brauch ich für papiere und wo lass ich sie machen, das ich offizieller Vogelspinnen züchter bin und sie dann auch verkaufen darf?
[/ QUOTE ]
Wie schon oben. Es sollte nicht nötig sein, aber wenn Du ganz sicher gehen willst dann stelle einen entsprechenden Antrag an Dein magistratisches Bezirksamt.
Dort schreibst du rein, daß du melden möchtest, daß du offizieller spinnenzüchter bist, und gerne eine Betsätigung dafür haben möchtest, daß dies jetzt behördlich bekannt ist und Du damit auf Börsen offiziell Deine Tiere verkaufen darfst.
Oder eben auch schriftlich, daß Du als Spinnenzüchter diese Tätigkeit NICHT behördlich melden musst und damit auch nicht unter den §28 TSchG fällt und ohne irgendwelche Papiere an Börsen etc. teilnahmen darfst.
Und einen dieser zwei Zettel zeigst du dann her wenn der Börsenveranstalter oder ein Kontrollorgan dann wissen will wie denn das ist mit deiner Genehmigung. /forum/images/graemlins/grin.gif
Ich halte:
3 Kornnattern
3 Erdnattern
3 Königspython
1 Boa Constrictor
1 Strumpfbandnatter
2 Amurnattern
2 Bullennattern
Heute habe ich endlich erfahren das die Bezirkshauptmannschaft doch die richtige Stelle ist.
Allerdings ist immer noch nicht klar ob es sich bei meinen Schlangen um solche handelt die ich melden bzw. bewilligen lassen muss. Zumindest weiß ich jetzt das es in jedem Bundesland anders ist.
Ich habe jetzt mal eine Liste meiner Schlangen samt Größe, Gewicht und Haltungsangaben (Terrigröße, Temperatur usw.) an die BH gemailt und der Amtstierarzt wird es sich ansehen und sich dann bei mir melden.
Jetzt warte ich mal ab was der Amtstierarzt sagt bzw. kann es auch sein das er vorbeikommt. Kann er ja auch gerne, ich habe nichts zu verbergen.
Ich wohne übrigens in Oberösterreich. Bezirk Perg.
Ich muss jetzt ne blöde Frage stellen. Was ist ein magistratisches Bezirksamt? Höre ich zum ersten Mal.
imported_admin
29.07.2004, 21:19
</font><blockquote><font class="small">In Antwort auf:</font><hr />
Ich muss jetzt ne blöde Frage stellen. Was ist ein magistratisches Bezirksamt? Höre ich zum ersten Mal.
[/ QUOTE ]
Bezirkshauptmannschaft (Land) = mag. Bezirksamt (Stadt)
so wie Gendarmerie und Polizei ;-)
zitat:2.) Auf Tauschtagen und Börsen dürfen Private NICHT MEHR verkaufen/ausstellen!!! Alle Aussteller müssen ein Handels oder Züchtergewerbe gemeldet und bewilligt haben. Begründung" verhinderung von schwarzmarktähnlichen Aktivitäten ist a.) eine Pauschalkriminalisierung aller privaten Züchter und ausserdem lächerlich und hat mit Tierschutz nichts zu tun sondern ist eine gewerberechtliche Angelegenheit.
betrifft das alle Tiere??
vorallem Wirbellose tiere werden ja nicht wirklich angesprochen, jedoch bei den meisten "paragraphen" steht alle tiere, also gehören auch die wirbellosen dazu.
und dürfen diese jetzt auch nicht mehr auf börsen verkauf werden?
und welche möglichkeit gibts dann als privater nachwievor zu verkaufen? keine? oder funktionierts mit so einer züchter bescheinigung?
ich kenn mich da nun echt nicht mehr aus, was nun erlaubt ist, was nicht,was man haben muss und was nicht, gehören wirbellose nun zu der verallgemeinerung "Tiere" dazu, oder nicht?
/forum/images/graemlins/confused.gif /forum/images/graemlins/confused.gif
imported_admin
30.07.2004, 12:10
</font><blockquote><font class="small">In Antwort auf:</font><hr />
betrifft das alle Tiere??
[/ QUOTE ]
a.) Es gibt dazu ein Update - siehe den roten Text beim Original Beitrag.
b.) ich denke nicht da Veranstaltungen im §28 im 2. Hauptteil geregelt werden aber eben dieser Teil für Wirbellose nicht gilt denn es heisst im
TSchhG §3 (2) Die §§ 7 bis 11 und das 2. Hauptstück, mit Ausnahme des § 32, gelten nur für Wirbeltiere, Kopffüßer und Zehnfußkrebse.
Ich werde dieses Thema aber mit den Vollzugsbehörden und dem Minsiterium eingehender besprechen.
</font><blockquote><font class="small">In Antwort auf:</font><hr />
vorallem Wirbellose tiere werden ja nicht wirklich angesprochen, jedoch bei den meisten "paragraphen" steht alle tiere, also gehören auch die wirbellosen dazu.
und dürfen diese jetzt auch nicht mehr auf börsen verkauf werden?
und welche möglichkeit gibts dann als privater nachwievor zu verkaufen? keine? oder funktionierts mit so einer züchter bescheinigung?
[/ QUOTE ]
Siehe oben- falls es sowas wie eine Züchterbescheinigung für Spinnenzüchter überhaupt gibt (diese Dinge sind eben im 2. Hauppteil TSchG geregelt und damit dürfte es die nicht geben) dann mit dieser sonst ohne irgendwelche Formalitäten.
So langsam verstehe ich gar nichts mehr...
Also wie weiter oben zu lesen ist, habe ich mich bei der BH gemeldet und wollte nur wissen ob meine Schlangen zu melden sind oder nicht.
Heute (ich hätte nach einigen Stunden kontaktiert werden sollen) rief mich Fr. Weiß von der BH Perg (OÖ) an.
Folgende Informationen gab sie an mich weiter:
1. Die Rote Chile Vogelspinne wird als gefährliches Tier eingestuft. Somit brauche ich für dieses Tier sowieso eine Bewilligung.
2. Alle (ja wirklich alle) Schlangen müssen bewilligt werden.
Und zwar weil es laut Gesetz Tiere sind die besondere Ansprüche an die Haltung stellen. Somit muss jeder der eine Schlange hält bei der BH um eine Bewilligung ansuchen. Zumindest wenn man in OÖ wohnt.
Dies sei keine große Sache aber eben notwendig da es sonst eine Verwaltungsübertretung wäre.
Da stellt sich doch für mich die Frage ob Schlangen überhaupt verkauft werden dürfen ohne das man beim Kauf von dieser Bewilligung erfährt.
Die Antwort von Fr. Weiß: "Es wäre ein Extraservice der Geschäfte wenn sie das tun würden aber dann würden ja keine Schlangen mehr gekauft."
Aha, so ist das also....alles klar.....oder??? /forum/images/graemlins/confused.gif
Also sollte das hier jemand lesen der sich 100% sicher ist das die Angaben so stimmen, oder eben nicht, wäre es schön wenn er antwortet. Schön langsam verleire ich den Überblick und denke an einen Umzug in ein anderes Bundesland.
Jedenfalls will sich die Dame von der BH am Freitag wieder bei mir melden und dann wird auch mal der Amtstierarzt vorbeischauen...
imported_admin
05.08.2004, 14:29
Ich kenne zwar die OÖ Gesetze nicht, aber Deine Erfahrungen spiegeln in etwa die Realität der Reptilienmeldung in grossen Teilen ÖSterreichs (Wien, NÖ..) wider also würde ich mich an Deiner Stelle nicht wundern sondern einfach das Ganze akzeptieren....
Allerdings sind Vogelspinnen zumindest in Wien und NÖ NICHT als gefährliches Tier eingestuft (Eine derartige Einstufung würde ein Haltungsverbot in Wien und NÖ bedeuten)
Die Einstufung als gefährliches Tier gilt speziell für die Rote Chile Vogelspinne. Nicht generell für alle VS. Es gäbe da irgend ein Gutachten demzugrunde dies so entschieden wurde. Das Gutachten hat mir aber noch niemand zeigen können.
imported_admin
17.08.2004, 17:55
Da ich gerade im dght Forum unter http://www.dghtserver.de/foren/viewtopic.php?TopicID=23878
eine längere Antwort auf eine Vorwurf der Familie Vinke geschrieben habe, denke ich mir das könnte hier auch einige interessieren, was ich dort so für einen Stuss zusammengeschrieben habe:
</font><blockquote><font class="small">In Antwort auf:</font><hr />
Familie Vinke schrieb:
Interessant bei dieser ganzen Sache ist, dass die am lautesten jaulen, die irgendwo auch durch viele Provokotionen ihr Scherflein zur Misere beigetragen haben. So war es doch A. Dobernig mit der Exotica, der am 2. Mai (!!) eine Börse veranstaltete und dessen Hauptwerbeargument der EU-Beitritt der neuen Länder war. Das riecht doch für die Kritiker, die sich auch nur ein bisschen auskennen, nach jeder Menge Schmuh (Wie soll am 1. Tag nach dem Beitritt denn der Papierkram schon erledigt sein?), und so gießt man den Gegenern doch Wasser auf die Mühlen.
[/ QUOTE ]
Hier gibt es ganz OFFENBAR ein Missverständnis zu meiner Person und meinen Intentionen, die ich in Folge aufgrund der Komplexizität der Hintergründe etwas länger beantworte:
Der Börsentermin am 2. Mai war Zufall (bzw. aufgrund der Verfügbarkeit des Veranstaltungslokals bedingt) da die Börsentermine bereits feststanden als der Beitrittstermin noch nicht feststand (bzw. ich hatte nicht darauf geachtet) und ich habe erst im Frühling 2004 den glücklichen Zufall bemerkt, daß die EXOTICA kurz nach dem Beitritt der 10 neuen Länder staffinden würde.
Um jetzt etwas weiter auszuholen, hatte ich schon als Kind kein Verständnis dafür, daß ich keine Topfpflanzen vom Urlaub aus Italien mitbringen durfte weil da eine Grenze dazwischen war. Schon etwas älter war ein Hauptgrund für mich für den Beitritt Österreichs zur EU zu stimmen(und das obwohl in meinem Umfeld die EU Skepsis überwog), daß ich es leid war weder einzelne Pflanzen noch Tiere aus Deutschland, Italien und dem Rest der EU ohne tausende Formulare einführen zu dürfen ohne damit gleich eine Straftat zu begehen.
Jetzt da Österreich in der EU ist, kann ich dieses tun und ich wage garnichtmehr an die Zeiten vor dem EU Beitritt Österreichs zurückzudenken.
Doch da war noch eine andere Barriere - denn selbst nach dem Fall des eisernen Vorhangs war Europas Terrarianerwelt in zwei Teile gespalten die EU und Osteuropa.
Gerade in Tschechien und der Slowakei gibt es tausende und abertausende Züchter und Terrarianer die höchst erfolgreich Tiere verschiedenster Arten nachzüchten und das schon seit Jahrzehnten.
Viele Tiergruppen wie z.B. Käfer werden in Tschechien und der Slowakei in viel höherem Masse gepflegt und nachgezogen als im Rest von Europa - also ist der mögliche Austausch zwischen West- und Ostterrarianern auf jeden Fall einer der für beide Seiten viele Vorteile bringen kann.
Aus diesen ganzen Gründen stand ich als Terrarianer der EU Erweiterung durchaus positiv gegenüber und stimmte mich nicht in den Chor der Unkenrufer ein der alle Bewohner der neuen Beitrittsländer gleich mal von vornherein pauschal als Kriminelle betrachtete.
Bei einer der EXOTICAs vor diesem Termin gab es ausserdem einen Zwischenfall, der in mir extremen Unmut hervorrief und der mit ein Grund warum warum ich ganz offen Austeller und Besucher aus den neuen Beitritsslänern ansprach.
Was war passiert: Ein ungarischer Züchter/Zoohändler war vor dem EU Beitritt Ungarns aus Unwissenheit etc. einfach ohne sich den vielen fiskalischen und veterinärrechtlichen Formalitäten für die Einfuhr von Tieren imn die EU zu unterwerfen über die Grenze zur EXOTICA gefahren und wurde dort vomn der Zollfahnung aufgegriffen. Jusritisch gesehen hat er sich dem Delikt des Schmuggels schuldig gemacht weil eben bei der Einfuhr nicht versteuert etc.
Was dann in den zeitungen und im Fernsehen berichtet wurde befand sich jenseits jeder Vorstellungswelt eines durchnittlichen Terrarianers.
Es seien in aller Welt zusammengefangene samt und sonders schwer geschützte Tierarten im Gurkenglas in Massen nach Österreich geschmuggelt worden.
Dabei handelte es sich um einige hundert Spiderlinge einige adulte VS und einige Kornnattern und Leopardgeckos - es sah also aus wie das Sortiment eines kleinen Zoogeschäfts.
Von schwer geschützt und in aller Welt zusammengefangen natürlich keine Rede.
Hier ist der original Diskussiionsthread mit den Zeitungsausschnitten:
http://www.terraristik.com/forum/showflat.php?Cat=&Board=UBB1&Number=20200
Allein daraufhin war mir klar, daß es notwendig erscheint hier in der Öffentlichkeit und auch unter den Terrarianern ein gewisses Umdenken in Bezug auf Terrarianer der neuen Betrittsländer zu initiieren und wie hätte ich dies besser können als die Erweiterung der Angebotsvielfalt durch die EU Erweiterung als besondere Qualität meiner Börse zu propagieren.
Da es aus nachvollziehbaren Gründen keine Original EU-CITES Papiere zu diesem Zeitpunkt geben konnte, habe ich sämtliche Austeller in kenntnis gesetzt, daß Sie dewegen keine WA I Tiere und ganz besonders keine Gr. Landschildkröten auf der EXOTICA am 2. Mai verkaufen könnten, weil eben jene nur mit dem ORIGINAL EU-CITES verkauft werden dürften.
WAII und ungeschützte Tiere konnten auch von diesen Austellern ganz normal verkauft werden und ich informierte mich über alle (Nicht- mehr)vorschriften dazu ausführlich bevor ich Austeller aus Tschechien teilnehmen liess.
Es war auch so, daß die Angst und Unwissenheit der neuen Austeller vor der EU und deren Regeln teilweise recht intensiv ausgeprägt war und ich hier fast mit der grossen Mehrheit der neuen Austeller intensive Emailkommuikation hatte in der ich Ihnen alle zu bedenkenden Vorschriften erklärte, bevor sich diese zu einer Teilnahme entschlossen.
Das -mir von mehreren Reptilienhändlern erzählte- Gerücht, daß tausende Reptilienhändler mit vollen Lagern nur auf die Sekunde der EU Öffnung warteten um dann die ganze EU mit Ihren Billugtieren zu überschwemmen kann man damit auch getrost in die Kategorie der Ammenmärchen einreihen.
Ganz im Gegenteil - ich erlebte alle Austeller als extrem vorsichtig und ängstlich vermutlich anhand der schlechten Erfahrungen abderer Händler und Terrarianer mit den EU behörden in der Vergangenheit von denen sie gehört hatten.
Ich habe auch alle Aussteller aus den neuen EU Ländern zusammen plaziert um eventuelle Sprachbarrieren durch gegenseitige Übersetzungshilfe zu verhindern und habe bereits Monate vorher Börsenordnungen in tschechischer Sprache im Internet veröffentlicht um nur ja zu verhindern, daß es aus Unkenntnis der Bestimmungen zu irgendwelchen Problemen kommt.
Dadurch die räumliche Konzentration, die von den Austellern als äusserst positiv empfunden wurde konnte ich auch sicherstellen, daß es keine Missverständnisse bezüglich der Vorschriften gab da es hierzu auch zwischen den Austellern regen Informationsaustausch und gegenseitige Aufklärung/Kontrolle.
Es ermöglichte mir auch die leichtere Kontrolle aller "neuen" Austeller um so Probleme erst gar nicht entstehen zu lassen.
In Bezug auf Provokation der Behörden sei ausserdem gesagt, daß der EU Beitritt der 10 neuen EULänder ja nicht eine private Idee von mir gegen den Willen der Behörden war, sondern die EU Behörden selbst und damit auch die Regierungen der EU Mitgliedsländer dies beschlossen hatten und zig Millionen Euro für die Info und Aufklärungskampagne investiert hatten.
Wenn ich dann die Erweiterung als Vorteil in meinem ganz speziellen Aktionsgebiet - der Terraristik Veranstaltung - als positiv hervorhebe und die neuen EU Bürger als Kunden umwerbe kann ich beim besten Willen nicht erkennen wieso ich damit etwas GEGEN das Interesse unserer Regierung samt deren Behörden unternommen haben soll.
GANZ IM GEGENTEIL
Wenn ich mit meinen überaus bescheidenen Mitteln der EEXOTICA Terraristikbörse Integration der Terrarianer und Züchter der neuen EU Mitgliedsstaaten statt Ausgrenzung und Pauschalkriminalisierung praktiziere dann kann dies wohl nur Ewiggestrige und Hinterwäldler stören. Und diese mögen das dann wohl auch als Provokation empfinden.
Hello Alex,
Dieses neue Tierschutzgesetz macht mir Kopfzerbrechen.
Ich bin gerade dabei mit jeglichen zuständigen Magistraten und auch mit dem Universitätsprofessor des Veterinäramts zu kommunizieren.
Jetzt hab ich trotzdem noch eine Frage:
GIBTS FÜR VOGELSPINNEN MINDESMAßE BEZÜGLICH TERRARIUM????
WAS IST VORGESCHRIEBEN AN BELEUTUNG, USW??
GIBTS DA ÜBERHAUPT WAS VORGESCHRIEBENES????
DAnke für die Antwort falls eine kommt /forum/images/graemlins/smile.gif
imported_admin
25.08.2004, 17:52
Hier finden sich die Stellungnahmen der österreichischen Wirtschaftskammer zu den Tierschutzverordnungen:
http://wko.at/up/enet/stellung/agrar_begut.htm
imported_admin
25.08.2004, 17:53
lacrima 1230 schrieb: </font><blockquote><font class="small">In Antwort auf:</font><hr />
GIBTS FÜR VOGELSPINNEN MINDESMAßE BEZÜGLICH TERRARIUM????
[/ QUOTE ]
NEIN, da die Bestimmungen beszüglich Haltung nur für Wirbeltiere und Zehnfusskrebe gelten nicht aber für Wirbellose wie Insekten Spinnen und dergl.
imported_admin
29.08.2004, 11:10
Es trudeln Tag für Tag in meiner Mailbox weitere Stellungnahmen von Arbeitsgruppen, Vereinen und Privatpersonen ein:
Hier die Stellungnahme der URODELA AUSTRIA
http://www.terraristik.com/Tierschutzgesetz2005/Schwanzlurche_Stellungnahme.pdf
Es wird von Tag zu Tag klarer, daß die Verordnungen in ihrer aktuellen Fassung mehr Schaden wie Nutzen anrichten.
Zitat aus der Stellungnahme Ag Urodela zu einer Haltungsvorschrift
<font color="red"> "Dieser Punkt ist nicht nur grob vereinfachend, sondern würde bei einem wesentlichen Teil der gepflegten Arten angewandt deren sicheren Tod bedeuten." </font>
Dies entspricht wohl kaum der Intention des neuen Tierschutzgesetzes und dessen Verordnungen.
imported_admin
31.08.2004, 18:10
Ich hab es mir natürlich nicht nehmen lassen, auch eine kleine Stellungnahme an das Ministerium zu senden, da ich der Meinung bin, was Reptilienbörsen betrifft etwas an Erfahrung einbringen kann, die wenn das Minsterium will, zur Verbesserung der Tierveranstaltungsverordnung beitragen kann.
http://www.terraristik.com/Tierschutzgesetz2005/Stellungnahme_VeranstaltungsVO_web.pdf
Hallo Alex,
ich habe nicht den kompletten Thread verfolgt, aber was mich nun interessiert ist, hast du eigentlich schon von den Ämtern antwort erhalten?
imported_admin
01.10.2004, 23:12
Nein ich habe mit dem Ministerium mal vor einer woche telefoniert und da meinten Sie daß sie erst beim Sortieren der Stellungnahmen seien und vor Oktober keine bearbeiten könnten...
Dann soll versucht werden in der restlichen Zeit die gröbsten schnitzer zu korrigieren damit das Gesetz samt Verordnung dann am 1.1.05 in Kraft treten könne.
Hallo!
Wollte mal wieder nachfragen ob man schon mehr weiß oder ob das ganze Unterfangen des neuen Tierschutzgesetzes noch immer eingenebelt , sprich undurchsichtig ist?!
Mich würde vor allem interessieren wer denn nun dieses Gesetz exekutiert und natürlich die Listen mit den Arten.....
Schöne Grüße
Angi
Hallo zusammen!
Wie siehts denn aus - gibts mitlerweile schon ne genauere Liste bezüglich dem neuen Tier-"schutz"-gesetz?
mfg retic
imported_admin
05.11.2004, 11:32
Nicht daß ich wüsste, aber vielleicht gibts gar keine Liste denn die DGHT bzw. EUFORA hat inseiner Stellungnahme extrem davon abgeraten jedes Tier einzeln taxativ aufzulisten da sich ja Tiernamen oftmals ändern, neue Arten beschrieben werden etc. und es sinnvoller ist für unter ähnlichen Bedingungen zu haltende Tiergruppen z.B. auf Familienrang Richtlinien vorzugeben.
Dann was hilfts wenn es für Condropython viridis eine Haltungsvorschrift gibt wenn das Tier dann Morelia v. heisst und die Vorschrift somit für M.v. nicht gilt.
wenn es aber eine Vorschrift für Boidae (unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Ansprüche) gäbe wäre das Tier vorher und nachher davon betroffen.
Sgt. Herr Administrator, sgt. Anfrager!
Bedauerlicherweise haben sich "unsere deutschen Freunde" nicht besonders gut mit der österreichischen Gesetzeslage bekannt gemacht.
1. Das "Neue Tierschutzgesetz" ist beschlossen, - eine Änderung und/oder Ergänzung ist zwar nicht unmöglich, aber eher sehr unwahrscheinlich.
2. - und dies ist der springende Punkt: die Durchführungsverordnungen wenden sich an den begutachtenden Tierarzt und NICHT an den Terrarianer. D.h.: der Tierarzt hat eine Entscheidungshilfe für seine Festellung der artgerechten Haltung - oder eben nicht artgerecht - - der Terrarianer hat ein Stück Rechtssicherheit in der Hand: die Festschreibung in der Verordnung führt dazu, dass so gehaltene Tiere NICHT bei der Erstbesichtigung beschlagnahmt werden können.
3. Daraus ergibt sich logischerweise, dass Namensänderungen etc.. KEINERLEI Einfluss auf die Rechtslage haben - im Unterschied zur Festschreibung in einem Gesetz.
4. Für den Terrarianer gilt: Voraussichtlich ab 1.1.05 gibt es eine umfassende Meldepflicht, der ist nachzukommen. Daraufhin KANN eine Besichtigung durch einen Beauftragten (Tierarzt) kommen, der DANN verbindliche Auflagen für die weitere Haltung aussprechen kann. >> Der Unterschied zur jetzigen Rechtslage ist nur die verbindliche Meldepflicht.
ALSO: Wozu die ganze Aufregung und "Stellungnahmen von Experten" ohne Kenntnisse und Wissen? Dies heißt nicht, dass ich Diskussionen und Fragen von und mit Laien und Fachleuten abwerten will - diese sind gut und richtig. Aber wir sollten einen Meinungsaustausch, eine hohle Absonderung und eine verantwortungsvolle Expertise unterscheiden.
Meine Frage an alle Interessierten: Welcher <font color="purple">Kernpunkt</font> des neuen Tierschutzgesetzes sollte geändert werden, wie soll die Änderung aussehen und auf welchem Wege soll dies geschehen?
MfG
A. Hassl
Tanja753
09.11.2004, 15:11
Hab mal bei mir in Salzburg wegen der Haltung von Bartagamen angefragt und hab auch erwähnt, dass meine Kleinen Nachwuchs erwarten. Das hab ich als Antwort bekommen:
Sehr geehrte Frau Haidinger!
Bezugnehmend auf Ihre Anfrage zur Haltung von Bartagamen teilt Ihnen die Mag. Abt. 1/01 - Amt für öffentliche Ordnung wie folgt mit:
Nach derzeit gültiger Rechtslage gibt es keine gesetzlichen Bestimmungen im Bezug auf die Haltung von Bartagamen. Mit In-Kraft-Treten des Bundes-Tierschutzgesetzes ab 1.1.2005 ist aber damit zu rechnen, dass sich hier Änderungen ergeben könnten. Diese wären dann in der Bundes-Tierhalteverordnung zum Bundes-Tierschutzgesetz enthalten, die aber noch nicht erlassen wurde. Eine verbindliche Auskunft zu Ihren Anfragen mit Gültigkeit ab 1.1.2005 kann daher derzeit nicht erfolgen.
Wir werden Ihre Anfrage jedoch in Evidenz halten und Ihnen die gewünschten Auskünfte unverzüglich zukommen lassen, sobald die gegenständliche Bundes-Tierhalteverordnung vorliegt.
Hochachtungsvoll
Für den Bürgermeister:
gez. Karin Rotter eh.
Auf jeden Fall war die Antwort freundlich und lässt auf mehr Infos hoffen. Ich hab auch in meiner Geburtsstadt Linz angefragt - die haben mich einfach ignoriert.
Hat jemand eine Ahnung, wann diese "Tierhalteverordnung" rauskommt?
BB,
Tanja
Sgt. Fr. Haidinger,
dem Zitat: Nach derzeit gültiger Rechtslage gibt es keine gesetzlichen Bestimmungen im Bezug auf die Haltung von Bartagamen. Mit In-Kraft-Treten des Bundes-Tierschutzgesetzes ab 1.1.2005 ist aber damit zu rechnen, dass sich hier Änderungen ergeben könnten. Diese wären dann in der Bundes-Tierhalteverordnung zum Bundes-Tierschutzgesetz enthalten, die aber noch nicht erlassen wurde. Eine verbindliche Auskunft zu Ihren Anfragen mit Gültigkeit ab 1.1.2005 kann daher derzeit nicht erfolgen. "
ist kaum etwas hinzuzufügen.
1. Nach der<font color="red"> derzeitigen </font>Gesetzeslage ... das Neue Tierschutzgesetz wurde im Sommer 04 beschlossen, es tritt aber erst im Jänner 2005 in Kraft. Daher gilt derzeit das "alte" Gesetz..
2. Die Durchführungsverordnungen basieren auf dem neuen Gesetz, sie <font color="purple"> sollen </font>auch im Jänner in Kraft treten. Die rechtzeitige Veröffentlichung ist allerdings für den Terrarianer von geringer Bedeutung, da er nur ein Stück Rechtssicherheit gewinnt, wenn die Verordnung erlassen sind. Sonst hat nur der Tierarzt ein echtes Problem, wenn er nach Richtlinien beurteilen soll, die (noch) nicht erlassen worden sind.
3. Für Terrarianer gilt: ab 1.1.05 ist die Haltung ALLER Arten von Amphibien und Reptilien (und einiger anderer "Haustiere") meldepflichtig. - Sonst ergeben sich (derzeit) keine neuen Pflichten oder Auflagen. Nicht (rechtzeitig) gemeldete Tierhaltung - auch dann, wenn sie "artgerecht" erfolgt - kann zu einer Verwaltungsstrafe führen.
MfG
A. Hassl
@Alex
Ich habe bei der letzten Börse in Kornwestheim mal mit den DeArGe-Leuten gesprochen - es könnte(!) eine Lösung geben die so aussieht, dass jeder Aussteller mit Bezahlen der Standgebür bzw. jeder Besucher mit seinem Eintritt seinen temporären (also nur für diese Veranstaltung gültigen) "Mitgliedsbeitrag" für den Verein(!) "Exotica" (wie immer man den nennen möchte) einzahlt !
Dann fiele die Veranstaltung angeblich(!) unter das Vereinsgesetz und da dürfen Tiere ausgestellt, getauscht und verkauft werden !?
Ich hab' natürlich keine Ahnung ob das auch in der Praxis anwendbar ist bzw. überhaupt Sinn macht - wenn aber dadurch die Exotica "gerettet" werden könnte, sollte man sich schon zumindest mal erkundigen ob dem so ist !?
Tanja753
14.11.2004, 02:04
@Hassl
Vielen Dank für die Erklärung der äußerst logisch, nachvollziehbar und verständlich verfassten Mail. Ich habe sie mehr zur Informationsverbreitung als mit Bitte zur Erklärung veröffentlicht.
So wie ich das in den bis jetzt veröffentlichten Verordnungen verstanden habe, sind nur die dort nicht erwähnten Reptilien meldepflichtig...
Aber an sich ist das neue Tierschutzgesetz sowieso umsonst... Zum Beispiel ist die Ständerhaltung von Tieren ab 2005 verboten. Mein Reitstall hält alle Pferde auf diese Weise, und auf meine Frage, was sie denn dann ab nächsten Jahr machen, hieß es, da wird es Ausnahmeregelungen geben... Aber auf den kleinen, privaten Reptilienhaltern kann man herumtrampeln.
BB,
Tanja
DAS GESETZ IST FÜR DIE, DIE ZU BLÖD SIND, UM SELBST ZU DENKEN!
imported_admin
22.12.2004, 15:10
Die 2. Tierhalteverordnung wurde am 17.12.2004 von Frau Minister Rauch-Kallat erlassen und tritt am 1.1.2005 in Kraft.
Da stehen einige Dinge drin, die die HAltung von Reptilien deutlich erschweren wenn nicht sogar tw. unmöglich machen werden und es sind für zahlreiche Tiere jetzt Einzelbewilligungsverfahren nötig, weil viele Tiere nicht erfasst sind - wenn auch die Anzahl der erfassten Reptilien deutlich erhöht wurde.
Die Verordnung mit allen Anhängen zum Herunterladen als PDF Dokumentsammlung im ZIP File:
http://www.terraristik.com/Tierschutzgesetz2005/erlassen/2.Tierhaltungsverordnung.zip
UPDATE
Die Verordnung, die sich mit Veranstaltungen also auch mit Börsen beschäftigt wurde auch erlassen aber war im RIS nicht leicht zu finden
Hier ist diese zum Herunterladen gemeinsam mit den Vorschriften für Gewerbetreibende:
http://www.terraristik.com/Tierschutzgesetz2005/erlassen/Tierschutz_Veranstaltung_und_Gewerbe.zip
einige Anmerkungen dazu findet Ihr auf der Startseite von http://www.terraristik.com
Also ich habe mir gerade im Schnelldurchlauf die 2. Tierhalteverordnung angesehen ( die Tiere die mich interessieren) bei Anlage 3 , 4.2.7 Rhampholeum spectrum eigentlich sollte es richtig ,,Rhampholeon" heißen. Wenn diese Gesetzemacher so viel wert daurauf legen jede einzelne Art mit lateinischer Bezeichnung aufzuführen sollten sie diese auch richtig geschrieben werden. Das würde nun bedeuten das ich für Rhampholeon spectrum eine Einzelbewilligung brauchen würde. ( Weil Name falsch geschrieben wurde)? Liege ich da richtig?
Von denn Temperaturangaben schon mal abgesehen!! 25 - 28 C. Würde mal sagen 23 - 25 währen angemessener. Und eines noch das nur ein Rhampholeon angegeben ist ist ja der grösste witz und auch noch dazu das R. spectrum seltener erhältlich bzw. gepflegt wird als R. brevicaudatus!!
MFG frog2
In der Tierhalteverordnung sind vorallem sehr viele Unterarten von Lamprobeltis und Elaphen ageführt(elaphe persica - wer haltet schon diese Schlange??).Es macht meines Erachtens nach keinen Sinn die ganzen Unteraten aufzuzählen.
Bei den Giftschlangen ist das ganze ja extrem mager ausgefallen!!
Auch die angegebenen Dimensionen der Terrarien stehen in keinem Verhältnis.
Naja kaouthia: 3m²/Höhe 1,5m
Python reticulatus: 3,5m²/Höhe 1,8m
Für alle Tiere die im Anhang 3 nicht aufgeführt werden, gilt anscheinend das selbe Anmeldeverfahren wie bei den restlichen Reptilien. Für die nicht aufgelisteten Tiere muss dann der Tierschutzrat entsprechende Mindestnormen festlegen!!
Na ja mal gespannt was da dabei rauskommt - können wir nur hoffen, dass es sinnvoller wird als die bisherige Verordnung
Tanja753
23.12.2004, 19:10
Meine Befürchtung ist, dass die Genehmigung dann ganz dem Gutdünken eines einzelnen Beamten überlassen ist. Mir ist es damals in meiner Wohnung mit der Genehmigung von Schlangen so gegangen: Tiere, die nicht in der Liste der Immobiliengesellschaft erfasst sind, mussten genehmigt werden. Schlangen wurden mir nicht bewilligt und wisst ihr, warum? Weil die Sekräterin meines Vermieters Schlangen wiederlich findet und ihm egal ist, was sie sagt, solange er sich nicht drum kümmern muss! Hoffentlich läuft das mit den Genehmigungen nicht nach der selben Masche...
BB,
Tanja
Vielleicht sollte man auch mal zumindest einen positiven Aspekt festhalten:
Alle Halter von Wirbellosen können sich freuen - unsere Schützlinge sind mit keiner Silbe mehr erwähnt, d.h. weder melde- noch genehmigungspflichtig !
So gesehen ein schönes "Weihnachtsgeschenk" für alle Halter von Vogelspinne und Konsorten ;-)
Tanja753
24.12.2004, 15:08
Man kann nie wissen, was denen beim Amt so einfällt. Vielleicht heißt es dann ja auch, sie werden nicht erwähnt, also sind sie grundsätzlich verboten :-(
BB,
Tanja
Hallo miteinander,
leider kann ich die zip-Datei zur neuesten Tierhalteverordnung nicht öffnen. Gibt es die auch als pdf?
Oder kann mir ansonsten bitte jemand sagen, welche Mindestgrößen für Chamaeleo calyptratus bzw. Testudo hermanni gelten?
Danke
Alex
Hi Jemen !
Also für Yemen-Chamaeleon´s sind die neuen grössen:
1-2 adulte Tiere : Grundfläche 0,80 m2
Höhe 1m
und jedes weitere Tier 0,40 m2
Hoffe Du kannst damit was anfangen ! ! !
Mfg
Tanja753
25.01.2005, 15:25
Der Vollständigkeit halber hier die neueste Antwort auf meine Frage bezüglich der Bartagamenhaltung und Jungtierverkauf in Salzburg an das Magistrat:
Sehr geehrte Frau Haidinger!
Zu Ihrer Anfrage betreffend Bartagamen finden sich im neuen Bundestierschutzgestz bzw. in der Anlage 3 zur 2. Tierhaltungsverordnung zum Bundestierschutzgesetz unter Pkt. 3.2.18. nunmehr nachstehende Mindestanforderungen:
3.2.18. Pogona vitticeps (Streifenkopf-Bartagame)
Terrarium/Mindestmaße
Anzahl und Größe der Tiere Grundfläche m² Höhe m zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²
1-2 Tiere, bis 12 cm 0,40 0,40 0,10
1-2 Tiere, 12-20 cm 0,60 0,50 0,20
1-2 Tiere, 20-40 cm 0,80 0,60 0,30
1-2 adulte Tiere 1,00 0,80 0,40
Terrarium/Ausstattung
Einrichtung: Versteckplatz; Steine, die den Tieren Sichtschutz voreinander geben; kleines
Wasserbecken als Trinkgefäß; starke Lichtquelle, die auch die notwendige
Wärme produziert; UV-Strahler
Bodengrund: Sand, Sand-Lehm-Gemisch
Temperatur: tagsüber 25-33 °C; lokal bis 45 °C; nachts 18-22 °C
Beleuchtungsdauer: täglich 12-14 Stunden; UV-Bestrahlung täglich
Luftfeuchtigkeit: 45-65 %
Bodenfeuchtigkeit: einen kleinen Teil des Bodengrundes permanent feucht halten
Besondere Hinweise: Winter: für ca. zwei Monate Verkürzung der Beleuchtungsdauer auf 6-8 Stunden und
Absenkung der Temperatur auf 15-20 °C; nicht mehr als ein adultes Männchen je Terrarium halten, da die
Tiere territorial sind.
Weiters wird Ihnen nach Rücksprache mit der Gewerbebehörde mitgeteilt, dass der Verkauf der Jungtiere keiner gewerberechtlichen Bewilligungspflicht unterliegt (nähere Auskünfte dazu erhalten Sie von Herrn Dannbauer, Gewerbeamt, Tel. 8072/3121).
In der Hoffnung, Ihre Anfrage damit vollständig beantwortet zu haben, stehen wir Ihnen für weitere Auskünfte jederzeit gerne zur Verfügung
Für den Bürgermeister:
gez. Karin Rotter eh.
Mag. Abt. 1/01 - Amt für öffentiche Ordnung
Schwarzstraße 44
Tel. 8072/3427
Natürlich sind die Angaben etwas ungenau (Mit meiner PowersunUV bestrahle ich täglich, mit einer VitaLux würde ich das nicht machen.)
BB,
Tanja
Hallo Tanja,
schön du weißt schon Bescheid. Hast du der Behörde ein E-Mail, einen Brief oder ein Fax geschickt?
Ich habe nämlich bis dato ein FAX und ein E-Mail geschickt aber noch immer keine Antwort zurückbekommen. Werde dann nächste Woche wiedermal anrufen hoffentlich erwische ich dieses Mal den Verantwortlichen.
Schöne Grüße,
Andrea
Tanja753
29.01.2005, 22:47
Ich habe eine MAil geschickt, und zwar sowohl an meinen Wohnort Salzburg als auch an meine Heimatstadt Linz. In LInz wurde ich auch ignoriert, aber da der Sinn des neuem Gesetzte ja eine österreichweit einheitliche Regelung war, wird das schon überall passen...
BB,
Tanja
Hallo Tanja,
danke für die Antwort. Tja da ich in den Linz bzw. in den Linz-Land Bereich falle, wird das dann ja noch zeitaufwendiger für mich werden, naja was solls die Mühlen der Politik mahlen eben langsam /forum/images/graemlins/wink.gif.
Schöne Grüße,
Andrea
Hallo !
Ich bin neu hier im Forum, und habe gleich eine Frage. Die kommt zwar nicht von mir persönlich, aber ich soll mich mal schlaumachen, welche Änderungen es betreffend dem neuen Tierschutzgesetz gibt bei Landschildkröten !
Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen, weil da gibts ja so viele neue Punkte und ich weiss nicht genau wo ich nachsehen soll.
Vielen Dank und liebe Grüße,
Hallo
wohne auch in Linz und habe mal am Magistrat Linz nachgefragt, per Mail und bekam diese Antwort:
>>Zu Ihrer Anfrage teilt die Abt. Veterinärdienst mit, dass eine Meldung Ihrer
Exoten nach
BGBl. I Nr. 118/2004 § 25 1 erfolgen muss.
Für Reptilien und Frösche gelten die Mindestanforderungen nach diesem
Bundesgesetz Anlage 3 und Anlage 4.
Freundliche Grüße
Magistrat der Landeshauptstadt Linz
Gesundheitsamt - Abt. Veterinärdienst
Neues Rathaus
4041 Linz, Hauptstraße 1-5
Tel. +43 (732) 7070-2678
Fax +43 (732) 7070-2683
visit http://www.linz.at
mailto:veterinaermedizin@mag.linz.at<<
Nicht besonders aussagekräftig...
Also alle die in Linz wohnen, wendet euch einfach an diese Mail.
Also wenigstens weiß ich, wohin ich muss wenn ich Tiere anzumelden habe.
Ich stochere jetzt noch nach, was man jetzt wo melden muss, und vor allem wie, und bis wann diese Anmeldung spätestens erfolgenmuss, und ob tatsächlich ein Veterinärmediziner einzeln die Mindestanforderungen überprüft, und ob man bei nicht artgerechter Haltung, noch eine Chance hat diese zu verbessern.
Meine Haltung ist zwar nicht unter aller Sau, jedoch habe ich bei nachtaktiven Tieren keine UV-quelle! Wieso auch, die Tiere bewegen sich tagsüber nicht aus ihren Verstecken.
Kann ich mich nach den Mindestanforderungen der DGHT richten?
Laut diesen Angaben wären die Behälter groß genug.
Auf die einzelnen Tiere wird viel zu wenig eingegange, ich weiß überhaupt nicht wie es um meine Haltung steht, ob ich über/unter der Mindestgröße liege. Zum Schluss nehmen siemir die Tiere weg.
LG Tamara
Tanja753
03.03.2005, 20:44
Das darf doch nicht wahr sein! Ich dachte, der Sinn des neuen Tierschutzgesetzes wäre unter anderem die österreichweite Einheitlichkeit? Und dann erzählen die einem in jeder Landeshauptstadt was anderes! Hab gerade noch mal Mails an Salzburg und Linz geschickt und in diesem Punkt um Aufklärung gebeten. Falls die sich wieder nicht einigen können, lass ich mir den ganzen Blödsinn überall schriftlich geben...
BB,
TAnja
Tanja753
04.03.2005, 13:40
AUs Linz bekam ich heute folgende Antwort:
Bartagamen sind meldeplichtig! Tierschutzgesetz §25(1)
DAs war der ganze Text. Unter §25 (1) finde ich aber nur Wildtiere. Gelten Bartagamen wirklich als Wildtiere?
BB,
Tanja
Tanja753
07.03.2005, 12:28
Hab wieder eine Mail bekommen. Alle Reptilien fallen unter folgenden Paragraphen und sind damit meldepflichtig:
Wildtiere mit besonderen Anforderungen an die Haltung § 8.
Damit kenne ich mich jetzt aus. Jetzt stellt sich nur mehr die Frage, warum in Salzburg von einer Meldung niemand was wissen will...
BB,
Tanja
Malachai80
09.03.2005, 10:23
Hi!
Hätt da noch ne Frage:
</font><blockquote><font class="small">Antwort auf:</font><hr />
Denn einer der aussteller hatte einen Felspython mit der mit 90 euro angepreist war, wenn ich nicht irre ist der nicht erlaubt ?
[/ QUOTE ]
</font><blockquote><font class="small">Antwort auf:</font><hr />
Auf dem einen Python sebae dessen Besitzer diesen sofort entfernte, als ihm dann das Verbot der 3 Riesenschlangen in Niederösterreich bekannt wurde, herumzureiten, halte ich für ein wenig sonderbar.
[/ QUOTE ]
Hab etwas gegoogelt und nehme mal an es sind folgende da unter gefährlich eingeordnete Schlangen:
Riesenschlangen (Boidae spp.) der Arten Netzpython
(Python reticulatus), Felsenpython (Python sebae) und Grüne Anakonda (Eunectes
murinus).
Meine Frage: Sind die in NÖ auf Genehmigung zu halten? Dürfen die in NÖ (zB eben Börsenplatz) nicht mal gehandelt werden auch wenn man von wo anders her ist? Wie schauts diesbezüglich in Wien aus? Gilt das auch für die Kleinbleibende Art des reticulatus (jampeanus, bleibt kleiner als zB Tigerpython)?
Danke für jede Hilfestellung!
LG
malachai
PS: Sorry für den Doppelpost, dachte aber das passt besser hier rein /forum/images/graemlins/wink.gif
imported_admin
09.03.2005, 15:55
</font><blockquote><font class="small">Antwort auf:</font><hr />
Hab etwas gegoogelt und nehme mal an es sind folgende da unter gefährlich eingeordnete Schlangen:
Riesenschlangen (Boidae spp.) der Arten Netzpython
(Python reticulatus), Felsenpython (Python sebae) und Grüne Anakonda (Eunectes
murinus).
Meine Frage: Sind die in NÖ auf Genehmigung zu halten? Dürfen die in NÖ (zB eben Börsenplatz) nicht mal gehandelt werden auch wenn man von wo anders her ist? Wie schauts diesbezüglich in Wien aus? Gilt das auch für die Kleinbleibende Art des reticulatus (jampeanus, bleibt kleiner als zB Tigerpython)?
[/ QUOTE ]
JA diese 3
In Niederösterreich ist deren Haltung schon seit längerem verboten - (Es gibt imo Ausnahmen für Zoos....)
In NÖ dürfen die (auf Börsen) laut Behörde nicht verkauft werden egal an oder von wem.
In Wien ist das anders - da darf man im Zoogeschäft Tiere verkaufen die man in Wien nicht halten darf. z.B. Giftschlangen.
In Wien gibts ein Verbot von allen Riesenschlangen die grösser als 3 Meter werden mit einigen Ausnahmen ..
Aber die in NÖ verbotenen sind in Wien IMHO auch verboten.
bez. jampeanus: JA zumindest in NÖ verboten- weil die ganze Art P.r. verboten ist mit allen Unterarten.
Wenn die kleiner als 3m bleibt sollte die in Wien nicht verboten sein - da offenbar (weiss wer was anderes??) noch immer die Verordnung aus 1997 gilt gilt folgendes:
VERBOTEN:
Riesenschlangen (Boidae spp.), alle Arten, ausgenommen die
Abgottschlange (Boa constrictor), der Helle Tigerpython
(Python molurus molurus) und solche Riesenschlangen, die im
ausgewachsenen Zustand nicht länger als 3 m werden;
also ich würde interpretieren (Info wie immer ohne Gewähr):
P.r.jampeanus in NÖ verboten in Wien erlaubt
Genaueres kann Dir in NÖ dein zuständiges Bezirksamt und in Wien die MA 60 mitteilen.
mfg
alex
Malachai80
10.03.2005, 10:10
Danke für die Infos, werde mich mal schlau machen und meine Erkenntnisse dann posten.
Grüße
Florian
Malachai80
10.03.2005, 12:09
Hallo!
Habe mehrmals mit dem MA60 telefoniert, wenn die Schlange unter 3m bleibt ist es kein Problem. Soweit so gut, allerdings hat das ganze noch einen Haken: wird aufgrund von Literatur bewertet und da in Ö solche Literatur nicht aufliegt ist die Schlange Grauzone. D.h. werde mich mal dahinterklemmen um Literatur zu finden, evtl über ausländische Züchter.
Diese Regelung müßte also für alle kleinbleibenden Arten der drei genannten Riesenschlangen gelten, also auch den Kayudi-Netzpython soweit ich den richtig geschrieben hab /forum/images/graemlins/wink.gif . Obs solche bei Felsenpython und grüner Anakonda auch gibt - ich weiß es nicht. Allerdings wußt ichs beim Netzpython bis vor kurzem auch nicht... /forum/images/graemlins/wink.gif
LG
Florian
imported_admin
10.03.2005, 16:04
Ich darf dir dann noch die Mindesthaltungsbedingungen aus der Anlage 3 der Verordnung zitieren denn die gilt wohl für alle Unterarten. (? oder was meinen die MA60 Mitarbeiter dazu?)
2.2.58. Python reticulatus (Netzpython)
Terrarium/Mindestmaße
1-2 Tiere, bis 100 cm
- mind. 1,00m2 Grundfläche mind. 1,00m Höhe m und mind. 0,40m2 zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier
1-2 adulte Tiere
mind. Grundfläche 3,50m2 , Mindesthöhe 1,80m und für jedes weitere Tier mindestens 1,50m2 zusätzliche Fläche
Terrarium/Ausstattung
Einrichtung: Raumstrukturen mit Wurzeln, Steinen und starken Hölzern; geräumiges Wasserbecken zum Baden; Licht kombiniert mit Wärmestrahlung; in Teilbereichen Bodenheizung mit Oberflächentemperaturen von 22° bis 25° C;
Bodengrund: Torf, Sand-Torf-Gemisch oder Erde
Temperatur: 24° bis 30°C; im Strahlungsbereich bis 35°C
Beleuchtungsdauer: 12 bis 14 Stunden Luftfeuchtigkeit: 60 bis 90 % Bodenfeuchtigkeit: Die Hälfte des Bodens ist feucht zu halten
So ich hab mir mal das neuen Gesetz zur gemüte gezogen und es wirft die Frage auf ob auch VS und Skorpione der Meldepflicht unterliegen. Soweit ich das jetzt verstehen muss ich meine 1.1 Pogona vitticeps und meine Caratophys cranwelli Melden oder lieg ich da falsch? Zumal bei "Wildtiere mit besonderen Anforderungen an die Haltung" steht :
3. alle Arten der Reptilien (Reptilia),
4. alle Arten der Lurche (Amphibia),
Kann mir da jemand sagen ob ich das jetzt richtig sehe oder ob ich da einen Denkfehler habe.
mfg
Alex
Tanja753
13.03.2005, 18:44
Das siehst du schon richtig. Gemeldet werden müssen alle Wildtiere mit besonderen Anforderungen an die Haltung, und darunter fallen alle Reptilien und Amphibien.
BB,
Tanja
imported_admin
13.03.2005, 21:17
</font><blockquote><font class="small">Antwort auf:</font><hr />
und es wirft die Frage auf ob auch VS und Skorpione der Meldepflicht unterliegen.
[/ QUOTE ]
NEIN
Danke für die Auskunft. Na dann muss ich wohl bald die Behörden aufsuchen. /forum/images/graemlins/frown.gif
Hedonist
17.03.2005, 12:08
Also ich hab hier (falls es wen interessiert) einen Link wo man im Prinzip für (fast?) jede Tierart die "vorgeschriebenen" Haltungsbedingungen findet. Einfach das Inhaltsverzeichnis des Hauptdokumentes durchstöbern, suchen und dann lesen /forum/images/graemlins/wink.gif
Da findet man auch eben auch (wie oben erwünscht) die Infos fürs Jemenchamaeleon.
Link zum Tierschutzgesetz im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes (http://ris1.bka.gv.at/Authentic/index.aspx?page=doc&docnr=3)
LG
Hedo
Hedonist
23.03.2005, 14:17
Falls euch der Link nicht direkt zur Tierhalteverordnung bringt (wie bei mir gerade) dann einfach als Bundesgesetzblatt Nr.
486/2004
eingeben und unten alle 3 "Teile" anklicken, auf suchen und dann solltet ihr beim richtigen BGBl sein.
LG Hedo
Malachai80
23.03.2005, 15:26
Hallo zusammen!
Bezüglich eines Posts von mir vor einigen Tagen bezüglich des Zwergnetzpythons:
Sowohl in NÖ als auch in Wien ist der python reticulatus jampeanus verboten da lt. Literatur Weibchen in Ausnahmefällen die maximallänge von 3.35m erreichen KÖNNEN und damit die erlaubten 3m überschritten werden... /forum/images/graemlins/tongue.gif Klingt bürokratisch - ist es auch!
Mal abgesehen davon hat sich der von mir beobachtete jampeanus nach umfangreicher Recherche meinerseits als normaler Netzpython herausgestellt [mad] . Wenn ich da nicht selber recherchier greif ich da voll in den Kot! Und das bei einer nicht unbekannten Tierhandlung.
Sollte jemand aus Bundesländern wo's erlaubt ist die Tiere zu halten einen Kauf eines "Zwergs" in Erwägung ziehen, stehe ich gerne mit den gesammelten Infos zur Verfügung bzw auf jeden Fall einen Herkunftsnachweis mit der Unterartbezeichnung geben lassen damit der Verkäufer nicht leugnen wenn Euer "Zwerg" im ersten Jahr 2.50m erreicht... /forum/images/graemlins/wink.gif
Habe gehört, dass die kleinbleibenden Inselregionen eigentlich immer unter 3m bleiben, bin noch dabei dementsprechende Literatur aus Amerika aufzutreiben, mal sehen was dabei rauskommt.
Ich halt Euch am laufenden,
LG
Florian
@admin: bezüglich der Haltungsbedingungen - so weit bin ich leider gar nicht gekommen. Aber als seriöser Halter sollte man sich vorher informieren seinem Tier ja MINDESTENS die gesetzlichen Bestimmungen bieten, meinen Tieren biete ich i.d.R. mehr! /forum/images/graemlins/wink.gif Wenn man die Verantwortung für ein Tier übernimmt sollte artgerechte Haltung selbstverständlich sein. Beim "normalen" Retic hätt ich da Probleme gehabt... ( mein Wohnzimmer brauch ich noch /forum/images/graemlins/wink.gif )
vBulletin® v3.8.0, Copyright ©2000-2012, Jelsoft Enterprises Ltd.