16.10.07 Ausschreitungen bei Reptilienbörse in Hollabrunn am Sonntag
und der Hintergrund samt Auswirkungen:
Am Sonntag kam es es in Hollabrunn (nördl. Niederösterreich) bei einer kleineren Börse einen gröberen Skandal aufgrund der Tiertransportverordnung EG 1/2005, und da dies offenbar grössere Wellen geschlagen hat, habe ich mir die einschlägigen Verordnungen und Gesetze angesehen und mit einem kompetenten Mitarbeiter der Veterinärbehörde Wien gesprochen.
Ich war selbst nicht in Hollabrunn zugegen, und muß mich daher auf Aussagen von mehreren Ausstellern und dem Veranstalter berufen, die jedoch alle ziemlich übereinstimmen.
Es scheint so zu sein: Die Hollabrunner Behörden wurden offenbar von irgendwelchen "Tierschützern" derart unter Druck gesetzt/erpresst, daß es zu einer völlig unverhältnismässigen Aktion mit Amtstierarzt und einer grösseren Anzahl Polizisten kam.
Vermutlich aufgrund von Unkenntnis der Gesetzeslage verlangten die Beamten teilweise ohne gesetzliche Grundlage Dokumente von den Ausstellern, die diese gar nicht oder nur teilweise besitzen mussten, nahmen von allen Ausstellern die Daten auf und erstatteten Anzeigen.
Hintergrund ist die EG Verordnung 1/2005 zum Schutz von Tieren bei Tiertransporten womit eigentlich nur lanwirtschaftliche Nutztiere (Kühe, Schweine, Rinder, Geflügel) gemeint waren, worin aber ganz am Anfang der Geltungsbereich auf alle Wirbeltiere bezogen wird.
Wie so oft (siehe Schildkröten bei ö. Börsen ) hat der Gesetzgeber (in diesem Fall die EU) übersehen, daß mit dem weitgefassten Geltungsbereich auch unzählige Transporte damit betroffen sind, die mit der Verordnung ganz und gar nicht gemeint waren und damit wieder unnötiger und unproduktiver Aufwand auf Seiten der Vollzugsbehörden erzeugt wurde.
Was is jetzt dran am Ganzen:
Unrichtig ist, daß die alle Bestimmungen immer gelten egal ob es Tier 5 Minuten oder 20 Minuten zu Börsen transportiert wird.
Richtig ist, daß man zum Transport von Tieren eine Eigenbescheinigung mitführen muss - das ist ein formloser Zettel mit einigen Daten zum Transport, den man selbst ausfüllt und unterschreibt. - Also kein Thema -
Gibts schon seit langem auf der Homepage der EXOTICA.
Bei Transporten von Fischen, Reptilien und anderen Terrarientieren bis 65km ist dies alles, das man so braucht um allen Bestimmungen gerechtzuwerden.
Bei Transporten von mehr als 65 km vom Wohnort zu Börsen benötigt man zusätzlich eine Zulassung als Tier-"Transportunternehmer" die von der jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörde ausgestellt wird. (Östereich: Magistrat, Bezirkshauptmannschaft) Laut Auskunft der MA60 Wien ist dies problemlos und schnell zu bekommen, das einzige, das benötigt wird ist das ausgefüllte Formular und ein Strafregisterauszug. Die Zulassung gilt für fünf Jahre. Also auch kein wirkliches Thema.
Das ganze betrifft nur Transport von Tieren, die verkauft, weitergegeben werden sollen, also z.B. Börsen ABER keine reinen Ausstellungen wie Hunde- und Katzenausstellungen, Urlaubsreisen mit Haustier etc.
Fazit:
a.) Transportbescheinigung selber schreiben und immer mitnehmen beim Reptilientransport
b.) Wenn man mit Tiere zu Börsen fährt die weiter als 65km weit weg sind, die Zulassung als "Transportunternehmer" beantragen - gilt 5 Jahre.
Achtung: Diese Verordnung betrifft die ganze EU!
Also auch wenn man aus Wien nach Hamm, Budapest, Krakau, oder von Nürnberg nach Longarone zu einer Börse fährt könnte dies kontrolliert werden.
Obs dann tatsächlich kontrolliert wird ist eine ganz andere Frage, aber das ist bei allen Gesetzen so - in St. Pölten wurden in den letzten Jahren laufend Stichproben durchgeführt und in Hollabrunn wurde es letzten Sonntag bei allen Ausstellern kontrolliert.
Alle anderen in Hollabrunn geforderten Dinge wie Befähigungsnachweis gemäß
Art.17 Abs. 2 betreffen nur Transporte mit Schweinen, Rindern, Pferden Geflügel
ABER NICHT Reptilien, Amphibien, Fischen etc. sind nicht nötig und wurden nur aufgrund Unkenntnis der dortigen Beamten verlangt.
Die Dokumente dazu:
1.) Die ganze Verordnung EG 1/2005
2.) der für Reptilienbörsenverkäufer relevante Auszug
3.) Das Formular für die Zulassung als "Tier-Transportunternehmer"
4.) Die Transportbescheinigung (bei Reptilien und anderen Terrarientieren nicht vom Tierarzt auszufüllen sondern vom Fahrer)
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